Frage an Gulfam Malik von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Malik,
wir Hundehalter in Langenhorn haben es gut: Nach bestandener Prüfung zur Leinenbefreiung können wir entspannt mit unseren Vierbeinern in den Grünanlagen spazieren gehen. Das ist aber nicht in allen Stadtteilen so, denn beispielsweise die Bezirke Altona, Mitte und Eimsbüttel haben die Globalrichtlinie nicht so vorbildlich umgesetzt, wie die Bezirke Harburg, Wandsbek und teilweise auch Nord. Dabei berufen sich diese Bezirke immer auf die Grünanlagenverordnung, die die kurze Leine vorschreibt. Nun meine Frage: Würden Sie sich für eine Änderung der Grünanlagenverordnung dahingehend einsetzen, den Passus der 2-Meter-Leine zugunsten des sog. Hundeführerscheins zu ändern? Will heißen, dass geprüfte Hunde, die nachgewiesen haben, dass von ihnen keinerlei Belästigung oder Gefahr ausgeht, auch in den Grünanlagen vom generellen Leinenzwang befreit sind.
Hundefreundliche Grüße
Jule Thumser
Sehr geehrte Frau Thumser,
die von Ihnen angesprochene Globalrichtlinie ist der Versuch, zwischen den Interessen der Hundehalter und den Interessen derjenigen, die sich durch freilaufende Hunde belästigt fühlen oder die schlicht Angst vor Hunden haben, abzuwägen und gleichzeitig freilebende Tiere zu schützen. Bei der Abwägung dieser Interessen kann es zu einer unterschiedlichen Gewichtung kommen.
Das führt dazu, dass die Globalrichtlinie in den Bezirken der Stadt, aber auch in den Regionalbereichen der Bezirke unterschiedlich streng gehandhabt wird. Dies kann auch von Vorteil sein, da die Verhältnisse in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich sind. So weist z.B. Langenhorn weitaus mehr Frei- und Grünflächen auf als andere "engere" Stadtteile, so dass hier eine großzügerigere Auslegung sinnvoll erscheint. Allerdings gibt es auch in Langenhorn Bereiche, in denen absoluter Leinenzwang vorgeschrieben ist (z.B. NSG Raakmoor, Landschaftsschutzgebiete, Bereiche mit hohem Bestand an Brutvögeln und freilebenden Tieren usw.).
Gerade aufgrund dieser sehr unterschiedlichen Bedingungen erscheint es auch sinnvoll, in dieser Frage sehr differenzierte und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Richtlinien im Rahmen der Globalrichtlinie umzusetzen.
Eine "globale" Grundsatzdebatte in dieser Frage würde tatsächlich "schlafende Hunde wecken" und könnte nicht zuletzt bei den sehr unterschiedlichen Interessenlagen, und es sich eben um die Abwägung dieser Interessen handelt, eher zu einer generellen Verschärfung und dann nicht mehr differenzierten Anwendung der Globalrichtlinie führen.
Mit grundsätzlich hundefreundlichen Grüßen
Gulfam Malik