Frage an Guido Westerwelle von Martin G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
aus dem Urteil BVerfGE 6, 389 des Bundesverfassungsgerichts ergab sich, dass Homosexuelle Handlungen nicht vor dem GG geschützt sind und somit schnell wieder abgeschafft werden können, indem man sie unter Strafe stellen kann.
Warum machen sich die demokratischen Parteien unserer Zeit nicht dafür stark, hier auch im GG dieses zu verankern, der Tierschutz wurde in 20a auch verankert.
Wäre es nicht ein leichtes, hier den Art. 102 in den Schutz des Art. 79 GG aufzunehmen, der Art. 79 selber ist nicht geschützt und kann modifiziert werden, oder ?
Ebenso wäre es ein leichtes die ersten Artikel des GG so zu modifizieren, dass auch Schwule dort ihren Schutz finden.
Siehe dazu auch einen Beitrag http://www.politik.de/forum/showpost.php?p=8264400&postcount=85
Vielen Dank