Frage an Guido Westerwelle von Heidemarie F. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
werden in Ihrem Konzept zur Vereinheitlichung der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland auch die s. g. Bestandsübersiedler berücksichtigt?
Ich gehörte in der DDR zur s.g. "Technischen Intelligenz".
Meine Rentenberechnung erfolgt für die gesamte Zeit der Berufstätigkeit in der DDR aber nur auf der Basis eines Verdienstes von 600M, weil ich am Stichtag 30.06.1990 ja schon Bundesbürger war.
Meiner Meinung nach gibt es für uns Bestandsübersiedler nur 2 Möglichkeiten:
Entweder es entfällt die Stichtagsregelung und die Berechnung der Rente erfolgt für alle, bis zur Ausreise aus der DDR, nach Anwartschaften zur Intelligenzrente oder das Fremdrentengesetz behält, bis zur Einreise in die BRD ,seine Gültigkeit.
Aber keine von beiden Möglichkeiten, wie z.Z. praktiziert, entspricht keiner Gleichbehandlung und wird von den Betroffenen zu Recht als ungerecht empfunden.
Ich bitte Sie, sich gegen diese Ungleichbehandlung einzusetzen!
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Oktober 2008 und Ihre Frage.
Fast 20 Jahre nach der Deutschen Einheit ist eine unterschiedliche Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland nicht mehr sinnvoll. Aus diesem Grund hat die FDP-Bundestagsfraktion als erste und bisher einzige ein Konzept zur Vereinheitlichung der Rentenberechnung für Gesamtdeutschland vorgelegt.
Mit meiner Antwort übersende ich Ihnen den Link zum entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagsfraktion „Für eine einheitliches Rentenrecht in Ost und West“:
http://www.liberale.de/files/593/Antrag_Fuer_ein_einheitliches_Rentenrecht_0 30608.pdf. Ich hoffe, dieses Dokument findet Ihr Interesse.
Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP