Frage an Guido Westerwelle von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
mit großem Interesse habe ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot im Detail studiert.
Dananch wird ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen als verfassungsgemäß betrachtet. Lediglich hat Prof. Dr. Masing vertritt folgende Auffassung:
"Der Entscheidung des Senats vermag ich weder insoweit, als sie von den angegriffenen Rauchverboten weitreichende Ausnahmen fordert, noch insoweit, als sie den Gesetzgeber auf die Möglichkeit eines ausnahmslos strikten Rauchverbots verweist, zuzustimmen. Der Senat schlägt dem Gesetzgeber ohne Grund ein von diesem entwickeltes Konzept für einen anspruchsvollen, aber ausbalancierten Nichtraucherschutz aus der Hand und öffnet zugleich den Weg für eine Extremlösung, die mangels Interessenausgleichs unverhältnismäßig ist und die Gefahr paternalistischer Bevormundung birgt.Ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten wäre meines Erachtens auch in der Sache verfassungswidrig. Es handelte sich hierbei um einen Eingriff sowohl in die Berufsfreiheit der Gastwirte nach Art. 12 Abs. 1 GG als auch in die Freiheit der Raucher nach Art. 2 Abs. 1 GG, der mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar wäre".
Hier würden die freiheitlich demokratischen Grundrechte massiv berührt - es geht dann nicht mehr um den Schutz des Nichtrauchers, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens und damit auch der Person des Rauchers wird massiv in Frage gestellt. Nichtrauchen wird dann als "sozial erwünschtesVerhalten" vom Gesetzgeber verankert. Die Eigenverantwortung und der freie Wille des Bürgers wird so massiv beschränkt. Wie stehen Sie zu diesem Urteil ? Sehen sie eine solch striktes Rauchverbot in naher Zukunft auf uns zukommen und was wollen Sie dagegen unternehmen ?
Thomas Schreiber
Dipl.-Psychologe
Sehr geehrter Herr Schreiber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. August 2008 und Ihre Frage.
Wir Freie Demokraten traten seit Beginn der Diskussion über ein Nichtraucherschutzgesetz für einen praktikablen Nichtraucherschutz mit Augenmaß ein. Deshalb habe ich auch der Änderung der Arbeitsstättenverordnung meine Zustimmung gegeben, die einen Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz vorschreibt. Vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen in gleichen Zimmern kann man ja nicht „fliehen“, deshalb ist hier eine gesetzliche Regelung sinnvoll.
In öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halte ich ein Rauchverbot für unumgänglich. Was in der Diskussion aber unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass schon vor dem Erlass von Nichtraucherschutzgesetzen jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten.
Wir Freie Demokraten treten auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für Wahlfreiheit in der Gastronomie ein. Wir fordern aber eine Kennzeichnungspflicht. Gerade in den so genannten Eckkneipen sollen die Gastwirte selbst entscheiden können, ob Sie ihren Gästen das Rauchen gestatten wollen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren liberalen Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB