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Frage von Michel D. •

Frage an Guido Westerwelle von Michel D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 25.04.08 auf die Frage von Herrn Musiol vom 10.04.08.

Sie weisen darauf hin, dass es dem deutschen Volke unbenommen sei, eine neue Verfassung in freier Selbstbestimmung zu geben.

Ich frage Sie, wie das möglich sein soll - in der Realität? Jede Gruppierung, die das GG abschaffen will, um es durch eine andere Verfassung zu ersetzen, würde doch als Verfassungsfeindlich gelten - und es auch sein - und damit nach der gängigen Rechtslage einem Verbotsverfahren ins Auge sehen müssen.

Oder irre ich mich da und es gibt Möglichkeiten, nach denen das Volk rechtmäßig eine neue Verfassung bestimmt?

Mit freundlichen Grüßen,

Michel Degener

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Degener,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 25. April 2008.

Eine Verfassungsgebung ist selbstverständlich nur im dem Rahmen möglich, den das Grundgesetz selber vorgibt. Art. 146 GG eröffnet hierfür den Weg. In meiner Antwort auf die Frage von Herrn Musiol habe ich bereits darauf hingewiesen, dass heute Art. 146 GG nach herrschender Meinung eher eine deklaratorische Bedeutung zukommt. Das Grundgesetz, das von der Souveränität des Volkes und der freien Willensbildung ausgeht, muss auch die Möglichkeit eines neuen Verfassungsgebungsprozesses einschließen. Auf diese Gestaltungshoheit des deutschen Volkes weist Art. 146 GG ausdrücklich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB