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Frage von Daniel M. •

Frage an Guido Westerwelle von Daniel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Westerwelle,

Ein wenig bekannter Umstand ist, daß das Grundgesetz selber sagt, daß es weder eine Verfassung ist, noch vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Deutschland besitzt also nach wie vor keine Verfassung, 18 Jahre nach der Einheit und über 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges

Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Eine Demokratie lebt vom Willen des Volkes, wie es in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG zu lesen steht. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine vom Volke beschlossene Verfassung existiert?

Wann hat je das gesamte deutsche Volk Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen und wieso wird es nicht im Bundestag thematisiert?

Herzlichst

Musiol

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Musiol,

Ihre Frage vom 10. April 2008 habe ich erhalten. Gern übersende ich Ihnen dazu einige verfassungsrechtliche Details.

Bei Vollendung der deutschen Einheit stellte sich die Frage, ob dieser Weg über Art. 23 GG a. F. oder über Art. 146 GG a. F. beschritten werden soll. Herrschende Auffassung war, dass beide Möglichkeiten alternativ nebeneinander bestehen. Letztlich ist die Einigung auf der Grundlage von Art. 23 GG a. F. erfolgt.

Durch den Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz auch für die neuen Länder in Kraft getreten. Damit ist das Grundgesetz zur Verfassung für das vereinigte Deutschland geworden, eines weiteren Verfahrens nach Artikel 146 GG bedarf es daher nicht mehr. Artikel 146 GG neue Fassung kommt heute nach allgemeiner Auffassung nur deklaratorische Bedeutung zu. Es ist dem deutschen Volk jedoch unbenommen, sich in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung zu geben. Das Grundgesetz eröffnet diese Option in Art. 146 GG lediglich, ohne sie zwingend zu fordern.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB