Frage an Guido Westerwelle von Friedrich M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
die FDP ist gegen einen staatlich festgelegten Mindestlohn. Sie haben im Bundestag in der Debatte über den Mindestlohn der Briefzusteller sogar einen Vergleich mit der DDR nicht gescheut.
Dabei gibt es die staatlich festgelegten „Löhne“ seit Jahren, ohne das dieses bisher von der FDP in Frage gestellt wurde. Ich denke hier an die Honorare der Rechtsanwälte und Notare. Nach meiner Meinung sollte Rechtsanwälten grundsätzlich nur ein Erfolgshonorar zustehen, so wie es bei Leistungen in der Wirtschaft üblich ist. Dieses würde das Führen aussichtsloser Prozesse und das Stellen von Forderungen ohne Rechtsanspruch verhindern.
Nach meiner Überzeugung entstehen 80 bis 90 % der Einnahmen von Rechtsanwälten durch arglistige Täuschung des eigenen Mandaten. Als Beleg für diese Einschätzung dienen nach meiner Meinung die vielen Vergleiche bei Zivilprozessen. Mit Vergleichen explodieren die Prozesskosten förmlich zum Vorteil der Anwälte ( Klägeranwalt und Beklagtenanwalt). Die Nachteile tragen allein die Kläger und die Beklagten. Die Vorbereitung der Vergleiche erfolgt durch den Klägeranwalt durch das Stellen von Forderungen ohne Rechtsanspruch. Erfolgshonorare wären ein Gewinn für den Rechtsstaat. Dieses sieht auch das Bundesverfassungsgericht so.
Wenn die FDP bei den Briefzustellern gegen einen staatlich festgelegten Mindestlohn ist, müsste sie bei den Rechtsanwälten und Notaren für die Abschaffung der staatlich festgelegten Honorare eintreten.
Herr Westerwelle, warum misst die FDP mit zweierlei Maß?
Sehr geehrter Herr Meyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Dezember 2007 und für Ihre Frage.
In der Tat bin ich der Auffassung, dass die Festsetzung der Löhne durch den Staat Planwirtschaft bedeutet. Damit verläßt die Bundesregierung die soziale Marktwirtschaft. Diese Richtung halte ich für grundfalsch.
Durch sehr weite Gebührenrahmen ist die Rechtsanwaltvergütung heute sehr flexibel gestaltet. Das gilt insbesondere für außergerichtliche Tätigkeiten. Zudem sind Gebührenvereinbarungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, zulässig. Feste Gebühren sind eigentlich nur noch dort vorgesehen, wo sie aus Gründen der Kostenerstattung oder wegen der gesonderten Regelung für Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung notwendig sind.
Statt über Brutto-Mindestlöhne zu diskutieren, kämpfen wir Freie Demokraten für eine Politik, die den Menschen mehr netto von ihrem hart erarbeiteten Brutto belässt. Die Netto-Frage ist die wahre soziale Frage.
Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB