Frage an Guido Westerwelle von Ferenc J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
ich habe eine kurze Frage an Sie als Rechtsanwalt im Zusammenhang mit Ihrer Position, dass eine Festlegung von Mindestlöhnen durch den Staat Ihnen zuviel DDR bedeute. Gilt diese Feststellung auch bezüglich der Festlegung der "Löhne" von Rechtsanwälten und Notaren durch den Staat?
Der Beantwortung dieser Frage sehe ich mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
F. John
Sehr geehrter Herr John,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Dezember 2007 und für Ihre Frage.
In der Tat bin ich der Auffassung, dass die Festsetzung der Löhne durch den Staat Planwirtschaft bedeutet. Damit verläßt die Bundesregierung die soziale Marktwirtschaft. Diese Richtung halte ich für grundfalsch.
Durch sehr weite Gebührenrahmen ist die Rechtsanwaltvergütung heute sehr flexibel gestaltet. Das gilt insbesondere für außergerichtliche Tätigkeiten. Zudem sind Gebührenvereinbarungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, zulässig. Feste Gebühren sind eigentlich nur noch dort vorgesehen, wo sie aus Gründen der Kostenerstattung oder wegen der gesonderten Regelung für Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung notwendig sind.
Statt über Brutto-Mindestlöhne zu diskutieren, kämpfen wir Freie Demokraten für eine Politik, die den Menschen mehr netto von ihrem hart erarbeiteten Brutto belässt. Die Netto-Frage ist die wahre soziale Frage.
Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP