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Guido Westerwelle
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Frage von kurt c. •

Frage an Guido Westerwelle von kurt c. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr.Westerwelle,
"Ihr" Innenminister hat in NRW die Bürgerrechte eingeschränkt, indem keine Widersprüche mehr möglich sind. Man muß kostenpflichtig sofort zum Verwaltungsgericht. Das ist schon ein starkes Stück. Wie verträgt sich das mit den liberalen Grundsätzen der FDP???. Viele Freunde und Bekannte sind erzürnt, weil man sich ohnmächtig und entmündigt fühlt.
Bin gespannt auf Ihre Antwort und danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
K.Cremer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Cremer ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. November 2007 und für Ihre Frage.

Kernpunkt des 2. Bürokratieabbaugesetzes ist die Verringerung der Widerspruchsverfahren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in der Vergangenheit nur wenige Widersprüche erfolgreich waren. Nur in maximal 10 % aller Fälle konnte eine Korrektur der Verwaltungsentscheidungen erreicht werden. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger hat sich das Widerspruchsverfahren daher weitgehend als untaugliches Mittel erwiesen. Das Widerspruchsverfahren wurde daher überwiegend als reines Durchlaufverfahren wahrgenommen, das zu unnötiger Verzögerung des Verfahrens führt.

Das Bürokratieabbaugesetz sieht vor, dass sich die Verwaltungen künftig stärker auf die Bürgerbeteiligung vor Erlass eines Bescheides konzentrieren müssen. Schon vor der ersten Verwaltungsentscheidung muss der entscheidungserhebliche Sachverhalt ermittelt und der Bürger angehört werden. Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens kann für die Bürger auch zu Kosteneinsparungen führen, da diese Verfahren in der Regel gebührenpflichtig sind. In bestimmten gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen, wird es auch weiterhin ein Widerspruchsverfahren geben, etwa wenn dies durch Bundesrecht oder EU-Recht vorgegeben ist. Darüber hinaus wird das Widerspruchsverfahren beibehalten, wenn der Streitgegenstand die Bewertung einer Leistung bei einer berufsbezogenen Prüfung ist, oder wenn sich ein bisher nicht am Verfahren beteiligter Dritter gegen eine Verwaltungsentscheidung wendet.

Die neue Initiative aus NRW wird im Ergebnis dazu führen, dass die Verwaltung von unnötiger Bürokratie befreit wird und das Verwaltungsverfahren beschleunigt und damit im Ergebnis auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger effizienter wird.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB