Frage an Guido Westerwelle von Manfred B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie möchte ich wissen,ob bei der Regelung ab 1.1.2008 einen kleineren Raum als Raucheraum einzurichten, Kinder dort Zutritt haben?
Es ist mir bekannt, das diese Regelungen Ländersche ist, aber welche Empfehlungen hat die Bundesregierung bzw. die Drogenbeauftragte hier gegeben?
Mit freundlichen Grüße
Manfred Buchholz

Sehr geehrter Herr Buchholz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. September 2007 und für Ihr Interesse an liberaler Programmatik.
Gerne nutze ich die Gelegenheit, Ihnen zu empfehlen, sich über die Positionen der Bundesregierung bzw. der Drogenbeauftragten bei eben diesen zu informieren.
Für die FDP kann ich Ihnen versichern, dass der Ausbau des Nichtraucherschutzes auch für uns ein wichtiges Ziel ist. Deshalb haben wir der Änderung der Arbeitsstättenverordnung unsere Zustimmung gegeben, die einen Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz vorschreibt. Vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen in gleichen Zimmern kann man ja nicht „fliehen“, deshalb ist hier eine gesetzliche Regelung sinnvoll.
Auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halten wir ein Rauchverbot für angemessen. Die Entscheidung darüber sollte aus Sicht der FDP, aber nicht gesetzlich von oben erfolgen, sondern durch die verantwortlichen Gremien vor Ort. Was in der Diskussion unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass bereits schon heute jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten.
Die Gefahren des Rauchens sind lange hinreichend bekannt, die des Passivrauchens aktuell wissenschaftlich belegt. Bevor wir aber dazu zusätzliche Gesetze in Deutschland verabschieden, sollten wir zunächst die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die vielseitigen präventiven Ansätze nutzen. Gerade die, die wir erreichen müssen, sind Kinder und Jugendliche sowie deren Umgebung. Eltern, die ihre Kinder zu Hause dem Passivrauchen aussetzen, erreicht aber kein Gesetz der Welt. Hier führt der Grundsatz „überzeugen statt verbieten“ wesentlich weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB