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Guido Westerwelle
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Frage von Detlef B. •

Frage an Guido Westerwelle von Detlef B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

zweifelsohne bin ich ein Liberaler, aber ich muss gestehen, dass ich noch nie wählen war.
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin ein Unterhaltspflichtiger, der seit über einem Jahr in Thailand lebt und arbeitet. Leider habe ich nach der Trennung von meiner Freundin feststellen müssen, dass bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen den Anwälten nahezu jedes Mittel recht ist. Sie kennen sicherlich diese Horrorgeschichten. Es ist Ihnen auch nicht unbekannt, dass die Höhe der Unterhaltszahlungen, gerade an die Expartnerin Dimensionen annehmen, die eine große Demotivation im Berufsleben auslösen. Nicht zu vergessen die psychische Belastung ... Im übrigen bin ich für mindestens 1 Kind unterhaltspflichtig und für die uneheliche Mutter.
Die Unterhaltszahlungen an die Ex, die ganz früher als Ausnahme gesetzlich verankert wurde, nehmen in Höhe und Länge unbegreifliche Dimensionen an.
Wie ist Ihr Standpunkt? Ist es im Rahmen der Emanzipation überhaupt vereinbar? Warum geht es in Schweden anders?
Bedenken Sie, dass ich Akademiker bin und mir sind viele Auswanderer bekannt, die aus den gleichen Gründen Deutschland verlassen haben. Die Schäden dürften stattlich sein: keine Steuereinnahmen, kein Konsum, Fachkräftemangel ... kein Unterhalt.
Glauben Sie mir bitte auch, dass ich die Rechtsfolgen meines Handelns sehr gut kenne und ich mir dessen bewusst bin. Und trotzdem wagen immer mehr Männer diesen Schritt.

Hochachtungsvoll!
Detlef Bräunig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bräunig,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2007 und Ihre Frage.

Für Ihre schwierige persönliche Lage habe ich großes Verständnis. Mit meiner Nachricht möchte ich Sie ermutigen, weiterhin für Ihr persönliches Glück zu kämpfen.

Ihre Schilderungen bestärken mich in meinem Anliegen, weiterhin für eine Reform des Unterhaltsrechts zu werben. Bereits am 20. April 2005 hat die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag „Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen“ ( http://dip.bundestag.de/btd/15/053/1505369.pdf ) eingebracht, um eine Reform des Unterhaltsrechtes anzustoßen, wie sie aus unserer Sicht dringend erforderlich ist.

Von den Regelungen des Unterhaltsrechts sind alle Männer, Frauen und Kinder betroffen, die entweder eine familiäre Verantwortung übernommen haben, denen von der Rechtsordnung eine familiäre Solidarität abverlangt wird oder die ihrerseits bedürftig sind. In seiner Komplexität ist das zivilrechtliche Unterhaltsrecht für viele Betroffene nicht mehr verständlich und nachvollziehbar.

Den Vorrang der minderjährigen Kinder im Unterhaltsrecht hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23. Februar 2005 (XII ZR 114/03) deutlich gemacht. Der Vorrang der Kinder ist auch vom Gesetzgeber zu verdeutlichen: Nach bisher geltendem Recht teilen sich unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder mit volljährigen Kindern und Ehegatten, während der Trennung und nach der Scheidung, den so genannten „ersten Rang“, Unterhalt zu beziehen.

Die FDP schlägt vor, dem Kindesunterhaltsanspruch Vorrang vor allen anderen Ansprüchen, z.B. von volljährigen Kindern und Ehegatten einzuräumen, da minderjährige Kinder nicht in der Lage sind, zu ihrem eigenen Unterhalt beizutragen, geschweige denn, ihn vollständig zu bestreiten. Diesen Kurs werden die Freien Demokraten auch in Zukunft konsequent verfolgen und dabei zähle ich auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB