Frage an Guido Westerwelle von Mike J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
Sollten Ihrer Meinung nach Personen, die vom Staat eine finanzielle Entschädigung für angeblich erlittenes Unrecht einfordern, dies mit ihrem bürgerlichen Namen tun oder sollte es ihnen erlaubt sein, anonym zu agieren?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit besten Grüßen
Mike Jung, Berlin

Sehr geehrter Herr Jung,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Juli 2007, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Grundsätzlich ist im deutschen Rechtssystem vorgesehen, dass vermeintlich Geschädigte ihre eigenen Ansprüche persönlich im eigenen Namen geltend machen. Ein anonymes Agieren ist allgemein insoweit nicht angezeigt und wird auch dem Umstand nicht gerecht, dass der Anspruchsgegner und letztendlich auch das Gericht den Tatsachenhergang, aus dem sich der Anspruch ableitet, erforschen und bewerten müssen.
Darüber hinaus besteht jedoch natürlich die Möglichkeit, sich z.B. von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Auch gibt es die Option der Prozessstandschaft, also die Geltendmachung fremder Rechte im eigenen Namen. Dabei wird unterschieden zwischen der gewillkürten Prozessstandschaft auf Grund einer Ermächtigung seitens des Inhabers des Rechts und der gesetzlichen Prozessstandschaft, also Kraft gesetzlicher Ermächtigung.
Weiterhin gibt es die sog. Verbandsklagen. Bei diesen ist jedoch umstritten, ob die Verbände bei der Geltendmachung satzungsgemäßer Rechte in Prozessstandschaft handeln oder eigene Rechte bzw. Allgemeininteressen wahrnehmen. Sammelklagen wie im amerikanischen Recht sind dem deutschen Rechtssystem jedoch grundsätzlich fremd.
Möglich erscheint weiterhin auch die Geltendmachung von Ansprüchen über eine Treuhand.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Biesel
Leiter des Büros
des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion