Frage an Guido Westerwelle von Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Guido Westerwelle,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 22.05.07!
Sie betonen in Ihrer Antwort auf meine Frage, dass die Bundesregierung die UNO-Konvention gegen den Willen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag unterzeichnet hat. Werfen Sie der Bundesregierung die Unterzeichnung der UNO Konvention gegen Korruption vor?
Gegenwärtig gilt nach bundesdeutscher Gesetzeslage als Abgeordnetenbestechung, wer vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag, Geld oder geldwerte Geschenke entgegennimmt, ein "Dankeschön" nach einer Abstimmung in Form geldwerter Geschenke wie hochdotierte "Beraterverträge" gelten entgegen internationaler Praxis bei uns nicht als Abgeordnetenbestechung. Wieso meinen Sie da, daß die gegenwärtige Gesetzeslage der gesellschaftlichen Realität ausreichend Rechnung trägt?, unsere Bundeswehr bei Ausland Einsätzen den Rücken frei hält und hinreichend vor Anfechtungen, Anwürfen schützt?
Nach unserem Grundgesetz ist der Abgeordnete/in in den Stand versetzt, frei nach seinem Gewissen, die Interessen seiner/ihrer Wählerinnen im Einklang mit dem Gemeinwohl zu vertreten. Wirkt da die von Ihnen befürchtete Verbeamtung von Abgeordneten/innen durch die Hintertür einer Ratifizierung der UNO- Konvention gegen Korruption durch den Deutschen Bundestag nicht konstruiert und unverständlich? Schaffen nicht Korruptionsregister auch für MdBs wie sie Transparacy International (TI) weltweit für Unternehmen fordert, mehr Schutz durch Transparenz vor Gerüchten, übler Nachrede, Herabsetzung der Arbeit der Abgeordneten/innen bei lokalen wie globalen Auftritten, als die bestehende, von ihnen offensichtlich bevorzugte "Grauzone" der gegenwärtigen Gesetzeslage?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Petrick