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Frage von Joachim P. •

Frage an Guido Westerwelle von Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Guido Westerwelle,

der weltweite Einsatz unserer Bundeswehr, der Angehörigen von NGOs gilt bei Gefahr für Gesundheit und Leben regierungsamtlich der Bekämpfung von Terror im Bunde mit Korruption auf lokaler und globaler Regierungsebene im Bunde mit War - Lords gegen die eigene Bevölkerung.
Wie kann es da sein, daß unsere Regierung mit Zustimmung der FDP bis heute nicht dem Internationalen Übereinkommen gegen Korruption beigetreten ist?, anders als die USA, Frankreich, Großbritannien und 89 weitere Staaten. Diese deutsche Verweigerung der Ratifizierung einer beschlossenen UNO- Konvention gegen Korruption geschieht trotz internationaler Proteste, z. B. afrikanischer Bischöfe und Kardinäle im Mai diesen Jahres anläßlich eines Besuchs bei Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin ( s. Bericht Der Spiegel 21- 38- 07 "Korruption, beeinflusst, nicht bestochen")? Abgeordnetenbestechung steht in fast allen Demokratien unter Strafe. Wieso verweigert sich der Deutsche Bundestag da unter Mithilfe der Bürgerrechtspartei FDP der Ratifizierung dieser UNO- Konvention? Ist es nicht eine Schande, die gen Himmel schreit, daß der Deutsche Bundestag mehrheitlich für den weltweiten Einsatz der Bundeswehr gegen Terror und Korruption stimmt?, aber ebenso mehrheitlich gegen die Ratifizierung der UNO- Konvention gegen Korruption stimmt? Treibt der Deutsche Bundestag da nicht mehrheitliche die Angehörigen der Bundeswehr und der NGOs bei ihren weltweiten Einsätzen sehenden Auges in die offenen Messer der lokalen und globalen Korruption, einer Gemengelage aus Terror, Waffenexport, Menschenrechtsverletzungen, Folter und Drogenhandel?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Petrick

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Petrick,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Mai 2007.

Erlauben Sie mir zunächst klar zustellen, dass Abgeordnetenbestechung auch jetzt schon in Deutschland strafbar ist. Die Berichterstatter für die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch haben die Problematik seinerzeit sehr sorgfältig beraten und aus guten Gründen die Fassung verabschiedet, die sich jetzt im Gesetz wiederfindet.

Gleichzeitig darf ich Ihnen berichten, dass das Thema auch für den Deutschen Bundestag weiterhin eine Rolle spielt. Wir werden in den nächsten Monaten auf Basis eines Gesetzentwurfes all die im Zusammenhang mit der von Ihnen genannten UN-Konvention aufgeworfenen Fragen neu zu beraten haben. Dabei erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung die UN-Konvention gegen den Willen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag unterzeichnet hat. Gleichzeitig werden wir aber auch die von Ihnen aufgeworfene Kritik bei unseren Beratungen zu berücksichtigen haben und hierauf geeignete Antworten finden müssen.

Ein Punkt ist mir bei den Beratungen des Gesetzentwurfs besonders wichtig: Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten die Freiheit des Mandats. Er kann und soll nach der Verfassung im Gegensatz zu einem Beamten auch Interessen seiner Wählerinnen und Wähler vertreten. Eine Verbeamtung der Abgeordneten durch die Hintertür einer UN-Konvention dürfen wir nicht zuzulassen. Der verbeamtete Abgeordnete wäre das Ende einer lebendigen Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB