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Guido Westerwelle
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Frage von Holger K. •

Frage an Guido Westerwelle von Holger K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

1. Darf die UNO/UN Land einem Volk wegnehmen - oder Teile davon?
1.1 Bestehen Entschädigungsverpflichtungen, bei Enteignung von Land eines Volkes?
1.2 Welches Gesetz und Recht regelt - erlaubt das und seit wann?

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

darf die UNO/UN Land eines Volkes wegnehmen?

Welches Gesetz und Recht regelt - erlaubt das und seit wann?

Darf die UN / UNO fremdes Eigentum weiter geben, es verkaufen oder anderen überlassen?

Wer ist der Eigentümer, wenn man mich mit Waffengewalt zwingt eine Übertragung zu unterzeichnen und mein Haus und Land „kostenlos“ abzugeben?

Wie sind die Eigentums-Bestimmungen und Eigentums-Verhältnisse nach:
- Enteignung,
- Diebstahl,
- Raub
und
- Vertreibungen?

Existieren hier unterschiedliche Gesetze, oder ist das EU- und weltweit einheitlich?

Wer ist Eigentümer, der ursprüngliche Eigentümer lt. Grundbuchamt und /oder nach rechtlich verbindlichen Eigentümer-Urkunden

- oder der neue Besitzer, der mit Gewalt oder Gewalt- Androhung zum Besitz ( Land, Haus, Auto, Schmuck, Geld,…) gekommen ist?

Wie ist die Rechtslage in der BRD, USA, UN-/UNO-weit ?

Bitte um kurzfristige und rechtsverbindliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Klekar

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Klekar,

im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.

Mit unserer Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Dr. Westerwelle oder gegebenenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.

Zudem empfehlen wir Ihnen die Informationsangebote www.guido-westerwelle.de, www.fdp.de und www.auswaertiges-amt.de. Hier können Sie sich umfassend über die Positionen der Freien Demokraten informieren. Wir hoffen, diese Internetseiten finden Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Team Dr. Guido Westerwelle MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.