Frage an Guido Westerwelle von Ulrike Maria K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
offenbar war die von mir gestellte Frage zu unangenehm. Deshalb sind Sie hiermit auch in Ihrer Funktion als Chef des Außenministeriums in Verbindung mit Ausw. Amt gefragt und ich stelle die Frage vereinfacht.
Gelten von Vertretern der Bundesrepublik unterzeichnete völkerrechtliche Verträge, wie die KSZE, UNO-Resolution 217 A (III), A/RES/34/169; 45/120 sowie die Europ. Charta über die RStellung der Richterinnen und Richter VERBINDLICH und was verstehen Sie unter unveräußerliche, unabdingbare Rechte? Auch die RSicherheit verlangt, daß man die Verbindlichkeit und Erfüllungspflichtigkeit darstellt, siehe auch UNO-Res 217 A (III) Art. 30
Wenn diese Verträge verbindlich sind, dann fordere ich Sie auf, diese endlich umzusetzen, was bisher nicht geschah
MfG
Ulrike Maria Kuklinski
Sehr geehrte Frau Kuklinski,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.
Mit unserer Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Dr. Westerwelle oder gegebenenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.
Zudem empfehlen wir Ihnen die Informationsangebote www.guido-westerwelle.de, www.fdp.de und www.auswaertiges-amt.de. Hier können Sie sich umfassend über die Positionen der Freien Demokraten informieren. Wir hoffen, diese Internetseiten finden Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team Dr. Guido Westerwelle MdB