Frage an Guido Westerwelle von Ulrike Maria K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
meine Frage ist folgende:
Ist die KSZE verbindlicher Vertrag?
Wenn ja, dann verstehe ich Kopenhagener Abkommen (5.4) nicht. Darin ist eindeutig geklärt, daß Parteien und Staat nicht vermischt werden dürfen. Bei (Bundestags-)Wahlen werden Parteien gewählt. Es gibt in 5.4 keine Auslegemöglichkeit. Sind somit die Wahlen insgesamt nicht illegal und mache ich mich nicht eigentlich strafbar, wenn ich Parteien wähle oder müßte der Staat dann nicht zur Zeit CDU heißen, um Wahl gültig sein zu lassen?
Weshalb wird auf der IT-Präsenz des Auswärtigen Amtes die AEMR erwähnt, die doch in der BRD gar nicht eingehalten wird? Welche Bindung gibt es zur A/RES/34/169; 45/120?
MfG
Ulrike Maria Kuklinski
Sehr geehrte Frau Kuklinski,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.
Mit unserer Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Dr. Westerwelle oder gegebenenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.
Zudem empfehlen wir Ihnen die Informationsangebote www.guido-westerwelle.de, www.fdp.de und www.auswaertiges-amt.de. Hier können Sie sich umfassend über die Positionen der Freien Demokraten informieren. Wir hoffen, diese Internetseiten finden Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team Dr. Guido Westerwelle MdB