Frage an Guido Westerwelle von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der aktuell geplanten Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.
Ist es wirklich korrekt, dass es diese Regelbedarfsstufe nur im SGB XII und nicht im SGB II geben soll?
Das BSG hat doch in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Somit wäre diese geplante Kürzung des Regelsatzes diskriminierend und damit auch verfassungswidrig.
Mit welchen Argumenten wollen Sie also rechtfertigen, dass Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt gezwungen werden sollen, die Rechte ihrer erwachsenen behinderten Töchter und Söhne vor den Sozialgerichten einzuklagen?
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.
Mit unserer Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Dr. Westerwelle oder gegebenenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.
Zudem empfehlen wir Ihnen die Informationsangebote www.guido-westerwelle.de, www.fdp.de und www.auswaertiges-amt.de. Hier können Sie sich umfassend über die Positionen der Freien Demokraten informieren. Wir hoffen, diese Internetseiten finden Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team Dr. Guido Westerwelle MdB