Frage an Guido Westerwelle von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
leider wurde meine Frage vom 24.8. hier noch nicht beantwortet. Intern, also über Abgeordnetenwatch.de hatte ich gebeten, hier zu antworten.
Dies ist ein demokratisches Forum. Hier sollte auch geantwortet werden. Denn vielfach oder sogar meist sind die Antworten auch für andere interessant.
Sie machen sich als FDP einerseits stark für eine demokratische, rechtsstaatliche Regierung und scheuen andererseits dieses Forum. Dies paßt nicht. Demokratie findet in solchen Foren statt - und nicht in e-mails.
Herr Westerwelle, um mein Anliegen auf den Punkt zu bringen:
Was halten Sie von der Rechtsprechung des BVerfG, das eindeutig nach
Kassenlage urteilte, als es die rückwirkende Nachzahlung für HarzIV-Empfänger,
die seit 2005 von der damals rot-grünen Regierung um das sozio-kulturelle
Existenzminimum betrogen wurden, verneinte?
Das BVerfG hat vielfach gerügt, daß Positionen zu niedrig oder gar nicht berücksichtigt wurden.
Und wie stehen Sie und Ihre Partei da, wenn europäische Gerichte hier endlich
die Menschenrechte durchsetzen - ohne nach der Kassenlage zu fragen?
War es nicht schon schlimm genug, als regierende Partei vom BVerfG diese
Klatsche zu bekommen?
Gruß aus Berlin
Horst Murken
Sehr geehrter Herr Murken,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.
Mit unserer Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Dr. Westerwelle oder gegebenenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.
Zudem empfehlen wir Ihnen die Informationsangebote http://www.guido-westerwelle.de , http://www.fdp.de und http://www.auswaertiges-amt.de . Hier können Sie sich umfassend über die Positionen der Freien Demokraten informieren. Wir hoffen, diese Internetseiten finden Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team Dr. Guido Westerwelle MdB