Frage an Guido Westerwelle von Harald M. bezüglich Finanzen
Ermässigter Steuersatz für Hotelbetriebe.
Gilt das auch für Speisen und Getränke in Gaststätten.
Sind auch Campingplätze als eingeschlossen ?
Gehen Sie davon aus, dass diese Betriebe die Steuerersparnis in vollem
Umfang an die Kunden weitergeben ?
Für wen erwarten Sie Nutzen aus dieser Massnahme ? Für Geschäftskunden ist
es Vorsteuer.
Glauben Sie, dass ein Privatkunde auf eine notwendige Hotelübernachtung
wegen der jetzt gültigen MWSt verzichtet (evtl. g a n z w e n i g e )
Ausnahmen in Grenzregionen.
Danke im Voraus für Ihre Aufklärung.
Gruss
Mühlhaus
Sehr geehrter Herr Mühlhaus,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. November 2009 und für Ihre Fragen.
Der Koalitionsvertrag, den CDU/ CSU und FDP miteinander vereinbart haben, ist gut für Deutschland. Das gilt auch für den von uns eingeschlagenen Kurs bei der Umsatzsteuer .
Schon vor dem Bundestagswahlkampf haben die Freien Demokraten und ich ganz persönlich immer wieder klar dargelegt, dass das System der vollen und ermäßigten Umsatzsteuersätze der Korrektur bedarf.
Wegen der europäischen Wettbewerbssituation gilt das besonders für die Hotelerie- und Gastronomiebranche. Im Koalitionsvertrag ist deshalb schriftlich festgehalten: „Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.“
Der Vertrag zeigt: Wir haben Wort gehalten. Seien Sie versichert, dass wir jeden Tag hart dafür arbeiten, dass die Inhalte dieses guten Koalitionsvertrages zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.
Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB
Bundesvorsitzender der FDP