Frage an Guido Westerwelle von Claudia W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
ich habe eine Frage zur Sozialversicherung.
Es wird immer gesagt, dass Kinder und die betreuenden Ehegatten, meistens sind es bisher die Mütter, von der Krankenversicherungspflicht befreit sind.
Bei der Brutto-Netto-Rechnung des Gehalts des Unterhaltspflichtigen gibt es aber keine Freibeträge für die Sozialversicherung, was bedeutet, dass Kinder und erwerblose Ehegatten sehr wohl nicht nur Krankenversicherung, sondern tatsächlich auch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von ihrem Unterhalt zahlen. Sie sind also nicht beitragsfrei, wie immer behauptet wird. Um eine tatsächliche Beitragsfreiheit zu gewähren, müsste der Unterhalt nämlich zunächst vom Brutto herausgerechnet werden, um dann auf den Restbetrag die Beiträge des Versicherungspflichtigen zu erheben.
Sehr genau und anschaulich schildert das der Darmstädter Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert.
Was wird die FDP konkret gegen diese "semantische Verhüllung" - wie es Dr. Borchert im Originalton so sehr schön nennt - tun?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Westphal
P.S. Viel Glück bei der Wahl.