Frage an Guido Westerwelle von Alfie S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
Nach wirtschaftsbedingter Aufgabe meiner Firma mußte ich ALG 2 beziehen.
2008 versuchte ich, mich mit mobiler Dienstleistung wieder selbständig zu machen.
Hierbei war ich auf mein (altes, unterhaltsintensives) KFZ angewiesen, da die Kunden oft außerhalb der Ortschaften und außerhalb des öffentlichen Verkehrsnetzes lagen.
Ich führte Fahrtenbuch und listete die anfallenden KFZ-Kosten exakt auf: Benzin, Öl, Steuer, Versicherung, TÜV und Verschleißteile, wie Reifen oder Bremsen.
Als ich bei der ARGE nachfragte, ob ich wie üblich 30ct je km als KFZ-Kostenpauschale anrechnen solle, oder ob ich die Kosten anteilig laut Fahrtenbuch aufschlüsseln und vom Gewinn abziehen solle, erlitt ich einen Schock:
Es ist ALG-2-Empfängern nur gestattet, je km 10ct zu verrechnen, alle darüber hinausgehenden Kosten müssen privat getragen werden!
Für mich war das eine Katastrophe, da dadurch für die ARGE mein Einkommen auf dem Papier viel höher war, als mein tatsächlicher Gewinn- und dieses fiktive Einkommen wurde mir von der ALG-2-Leistung abgezogen!
Warum darf jeder normale, solvente Geschäftsmann seine KFZ-Kosten beim FA in realistischer Höhe (z.B. 30 ct je km) absetzen, die Armsten der Gesellschaft (Hartz 4) aber bei den Berechnungen für Ihre ALG-2-(Zu-)Zahlungen aber nur 10ct?
Außerdem frage ich mich, warum Arbeitnehmern mit Niedriglöhnen die Belastung zugemutet wird, eine Aufstockung durch ALG-2 erbitten zu müssen (samt allen teils demütigenden Auskünften, Fragen, sowie zeitlichem und nervlichem Aufwand), anstatt alle Arbeitgeber zu Mindestlöhnen zu verpflichten mit der Möglichkeit, bei nachzuweisendem wirtschaftl. Bedarf staatliche Zuzahlung für die Auszahlung korrekter Gehälter anzufordern. So würde auch verhindert, daß an sich solvente Firmen von Dumpinglöhnen profitieren- was u.a. auch daher kommt, daß ALG-2-Empfänger jegliche Arbeit annehmen müssen.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichem Gruß,
E.S.