Frage an Guido Westerwelle von Martin G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
ich verstehe nicht, wie ihr Link mit der Wirklichkeit zusammengehen, daher
meine Fragen nach dem folgenden Zitat.:
http://www.fdp-bundespartei.de/webcom/show_article.php?wc_c=1031&wc_id=6
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=72479
"Es ist daher wichtig, daß die staatlichen Mittel für die HIV-Prävention in Bund und Ländern nicht gekürzt werden…"
Bei FEA wurde daher gefragt " Wie sind in dem Bereich die gesetzlichen Regelungen ?
…"
Als Antwort wurde dies größtenteils verneint.
In NRW aber schränken sie diese ein.
S. § 57 und 58 StrVollzG
§ 61 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 § 31 SGB V
Eine HIV PEP Behandlung kann bis ca, 48 Stunden nach Neuinfektion in der JVA angewandt werden, um eine dauerhafte HIV Infektion zu verhindern und Folgekosten zu sparen. Wieso wird dies nicht immer in den JVAs angewandt ? Nur berufsbedingt wird dies getan. Was ist aber, wenn man in der JVA verdrecktes Besteck anfasst oder sich vielleicht sogar bei einer Vergewaltigung infiziert ( ist alles schon vorgekommen), wieso wird hier nicht standarisiert geprüft ? Es wäre doch sogar so, dass die Folgebehandlung mit Antiviralen Mittelen, die man ja ein Leben lang als HIV Pos einnehmen müsste, wegfällt, wenn man sofort die HIV PEP bezahlt bekommt, was dem Staate und den Krankenkassen dann viel Geld sparen würde, da Folgebehandlungen überflüssig werden !
Ich zitiere " Die Krankenkassen ...die Kosten für die Anti-HIV-Medikamente .... 800–1.500 Euro nur übernehmen, wenn ein klares bzw. .. Risiko einer HIV-Übertragung vorliegt...." Offenbar wird dies aber in der Regeln nicht gemacht und nur in Einzelfällen, wenn überhaupt und man hat keinen Rechtsanspruch ! Es ist bekannt, dass es wenig Personal gibt, es gibt Übergriffe, wäre es daher nicht sinnvoll nicht wenigstens nach HIV Neuinfektion dieses kostengünstigste Methode anzuwenden ? Der Anstaltsleiter hat die Daten zu seinen HIV Häftlingen ja in den Akten.
Grasekamp