Frage an Guido Westerwelle von Jakob K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
Ich schätze Sie und ihre Kompetenz sehr. Meine Frage: Inwiefern unterstützen Sie die Abschiebung krimineller Ausländer in ihr Herkunftsland?
So oder so meine Stimme haben sie sicher.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kauffeldt,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Juli 2009 und für Ihr Vertrauern in die Freien Demokraten, das Sie darin zum Ausdruck bringen. Darüber habe ich mich wirklich gefreut.
Nach derzeit geltendem Recht ist es möglich, straffällig gewordene Ausländer auszuweisen. Das Aufenthaltsgesetz schreibt vor, dass ein Ausländer ausgewiesen werden muss, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Diese Möglichkeit muss selbstverständlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes auch konsequent als ultima ratio genutzt werden. Wer schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass sein Aufenthalt in Deutschland beendet wird.
Zudem muss präventiv alles getan werden, um ein friedliches Zusammenleben zu garantieren: Grundvoraussetzungen sind dafür die Achtung unserer Verfassung und das Beherrschen der deutschen Sprache. Beides muss den hier lebenden Ausländern, insbesondere den Kindern und Jugendlichen, vermittelt, aber auch von diesen eingefordert werden.
Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihr Interesse. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP