Frage an Guido Westerwelle von Guntram S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
in einem Unterhaltsprozess musste ich leidvoll erfahren, dass eine Revision vor dem OLG laut ZPO nur mit einer anwaltlichen Vertretung möglich ist.
Ich bin der Meinung, dass durch eine solche Vorschrift Rechtsanwälte vor dem Gesetz privilegiert werden, da sie sich selbst vertreten können, gewöhnliche Bürger, die auch denken und lesen und schreiben können jedoch nicht.
Auch ist mir aufgefallen, dass ein Rechtsanwalt seine eigene Sache so abrechnen darf, als sei er fremdvertreten, ein normaler Bürger jedoch nicht. Auch hier liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor.
Aus meiner persönlichen Rechtsauffassung sind solche Gesetze verfassungswidrig, sie verstoßen gegen Artikel 3 (1) GG:
Vor dem Gesetz sind ALLE Menschen GLEICH.
Beabsichtigen Sie, die Privilegierung von Rechtsanwälten in eigener Sache gemeinsam mit Ihrem vorraussichtlichen Koalitionspartner CDU/CSU zu beseitigen?
Oder sind Rechtsanwälte etwa keine Menschen??? Ich denke doch wohl auch ...
Mit freundlichem Gruß,
Guntram Seiss
Sehr geehrter Herr Seiss,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Juni 2009 und für Ihr Interesse an der Programmatik der FDP.
Gern möchten wir die Gelegenheit nutzen, Sie auf unser ausführliches und umfangreiches Informationsangebot im Internet hinzuweisen. Unter www.fdp.de können Sie die politischen Konzepte der Liberalen im Wortlaut nachlesen.
Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Biesel
Leiter des Büros
des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion