Frage an Guido Westerwelle von Alrik S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
wie stehen Sie zur Abscheidung und Endlagerung von Kohlendioxid? Der Gesetz-Entwurf sieht vor, dass der Staat schon nach 30 Jahren - eventuell sogar schon früher - für alle Risiken des eingelagerten Kohlendioxid haften soll.
-Es ist nicht akzeptabel, dass die Kosten für Überwachung und Sicherung der Lagerstätte sowie alle finanziellen und rechtlichen Risiken so früh auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen. Die großflächige Speicherung von CO2 bringt hohe Risiken für Gesundheit, Ökosysteme und Grundwasser mit sich. Die Technologie wird bereits jetzt durch Milliarden aus öffentlichen Haushalten subventioniert: In Europa werden CCS-Demonstrationskraftwerke mit Emissionshandelszertifikaten im Gegenwert von 4 bis 6 Milliarden Euro bezuschusst.
- Eine weitere Belastung der Allgemeinheit mit den Haftungsrisiken ist nicht zumutbar. Die Haftung darf frühestens nach 100 Jahren an den Staat übertragen werden. Ausnahmen, die eine frühere Übertragung erlauben (§31 Abs. 2 Satz 2 KSpG-E), müssen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Eine Übertragung darf es nur geben, wenn wirklich sichergestellt ist, dass das Kohlendioxid über mehrere 1000 Jahre weder Mensch noch Umwelt gefährden wird.
Wie schlecht das funktioniert, wenn der Staat die Haftungsrisiken übernimmt, sieht man am Fall Asse, das kostet uns Steuerzahler viele Millionen Euro.
MFG Alrik Seitz
Sehr geehrter Herr Seitz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Juni 2009 und für Ihre Frage.
Wie Sie wissen, ist der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Speicherung von Kohlendioxid vorsieht, mittlerweile gescheitert. Dieses Scheitern ist begründet in dem unsensiblen Vorgehen der Bundesregierung gegenüber den verständlichen Sorgen und Ängsten der Menschen vor Ort. So schafft man kein Vertrauen und keine Akzeptanz für neue Technologien.
Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB