Frage an Guido Westerwelle von Detlev R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Westerwelle
Gesetzliche Grundlage:
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Sie umfasstärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren
Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu
ermöglichen.
Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard?
Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es
keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen
Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten
der Gesetzlichen Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen Detlev Rademacher
Sehr geehrter Herr Rademacher,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. Mai 2009 und für Ihre
Hinweise bezüglich der mangelnden Umsetzung der spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung.
Erfreulicherweise hat der öffentliche Druck, der auch durch viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages erzeugt worden ist, inzwischen Bewegung bei den Krankenkassen bewirkt. Die Zahl der Verträge steigt, wenn auch noch keine Flächendeckung zu vermelden ist. Jetzt gilt es dran zu bleiben und den politischen Druck aufrecht zu erhalten, damit unheilbar kranken Menschen so schnell wie möglich gut geholfen werden kann. Dabei setze ich auf Ihre Unterstützung.
Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP