Frage an Guido Westerwelle von Marco H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
meine Frage bezieht sich auf das geltende Steuerrecht.
Ich bin Angestellter und betreibe einen Onlineshop als Nebenverdienst in Selbstständigkeit. Mir geht es um die Anschaffung eines PKW (VAN), den ich verwende um Pakete von und zur Post zu bringen sowie von einem Hersteller im näheren Umkreis Waren abzuholen. Da ich das Auto aber auch zur täglichen Fahrt auf meine Arbeit (als Angestellter) sowie für Privatfahrten nutzen muss erreiche ich nicht die 50% lt. aktueller gesetzlicher Regelung. Besteht dennoch eine Möglichkeit das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen? Falls ja, wie mache ich das mit den Fahrten zu meiner Arbeitsstelle? Normal über die Einkommenssteuer und dafür keine Benzinabrechnungen hierfür in die Buchführung meiner Firma einreichen? Oder nicht mehr über die Einkommenssteuer geltend machen und statt dessen die Abrechnung voll über die Firma? Wobei die beiden letzteren Fragen ja ohnehin nur in Betracht kommen, sofern eine legale Möglichkeit der Zuordnung des PKW zum Betriebsvermögen besteht.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Hindsch