Frage an Günther Hildebrand von Andrea D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hildebrand,
laut Bundesgesetz sollen Asylsuchende bis zu drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben. In Schleswig-Holstein wird die Dauer der zentralen Unterbringung oft weit überschritten. Vor allem für Traumatisierte, Frauen und Familien mit Kindern sind die Lebensbedingungen in den Landesunterkünften (ehem. Kasernen) auch aus Sicht von Unterstützungsinitiativen prekär. Ein selbstbestimmtes (Familien-) Leben ist nicht möglich, eine gesellschaftliche und schulische Integration i.d.R. ausgeschlossen.
Wie stehen Sie zu der Frage, die Dauer der zentralen Unterbringung zu begrenzen, und eine Verteilung in Kreise und Gemeinden, gerade für die genannten Personengruppen, zu beschleunigen?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dallek
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sehr geehrte Frau Dallek,
ich bedanke mich herzlich für Ihre Frage. Das Problem der überlangen Aufenthaltszeiten in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster ist bekannt. Bis zum Jahr 2006 wurde die Unterbringung zur Erstaufnahme in den zentralen Einrichtungen in Neumünster und Lübeck in der Regeln auf sechs Monate begrenzt. Danach wurden die Betroffenen dezentral untergebracht. Seit ca. drei Jahren hat sich diese Praxis geändert, so dass nunmehr die Verweildauern in diesen Einrichtungen oftmals die genannten sechs Monate überschreiten. Diese Praxis widerspricht nach Auffassung der FDP allerdings der Regelung des § 53 Asylverfahrensgesetz. Dort ist die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften geregelt. Im Schrifttum zur Auslegung dieser Norm wird eine 6 Monats-Frist für die zentrale Unterbringung gerade noch als verhältnismäßig angesehen. Danach hat eine dezentrale Unterbringung zu erfolgen. Die in Schleswig-Holstein derzeit herrschende Praxis widerspricht dieser Regelung.
Hinzu kommt, dass die Aufnahmeeinrichtung in Lübeck geschlossen werden soll, obwohl nach unseren Informationen hier in den letzten Monaten wieder die Aufnahmezahlen gestiegen sind. Es gibt also in der Flüchtlingspolitik einige Baustellen, die die so genannte "Große Koalition" hinterlassen hat. Wir wollen hier zu der in der Vergangenheit angewandten Praxis zurückkehren, die nach 6 Monaten eine dezentrale Unterbringung vorsah.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Arbeit im Flüchtlingsrat noch weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Hildebrand