Frage an Günther Beckstein von Christoph E. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Beckstein, wann können wir endlich mit einer flächendeckenden Kinderbetreung rechnen? In unserem Stadteil sind zu wenig Hortplätze und es gibt keine Mittagsbetreung zur Kinderbetreung nach der Schule. Somit ist eine Vereinbarung von Beruf und Familie für meine Frau nicht möglich und ein Berufsausstieg z.B. mit unseren 2 Kindern für mindestens 6 Jahre zwingend notwendig. Des weiteren interessiert mich Ihre Erklärung für die neu eingeführten Gesetze unter der CSU in denen die Ausgaben bei Betreung/Tagesmutter von Kindern unter 3 Jahren nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Da waren die alten Gesetze viel familienfreundlicher. MfG C. Endres
Sehr geehrter Herr Endres,
vielen Dank für Ihre Frage. Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Die Familie ist das fundamentale Band zwischen den Menschen. Sie ist durch die Erziehung und Fürsorge für Kinder, das generationenübergreifende Miteinander und ihren Zusammenhalt die wichtigste Grundlage einer menschlichen und zukunftsfähigen Gesellschaft. Familien und Kinder stehen deshalb seit jeher im Zentrum der Politik der CSU. Bayern bietet Eltern als eines von nur vier Ländern in Deutschland ein Landeserziehungsgeld. Bayern hat als erstes Land einen Bildungs- und Erziehungsplan für eine gute frühkindliche Förderung eingeführt. Bayern investiert massiv in den Ausbau des Betreuungsangebots und liegt beim Ausbautempo in der Spitzengruppe. Wir wollen künftig Familien in ihrer wertvollen Erziehungsleistung noch stärker und bedarfsgerechter unterstützen. Unser Ziel ist, Eltern zu helfen, je nach Alter der Kinder oder beruflichen Gegebenheiten die Balance zwischen Familienarbeit und Erwerbstätigkeit zu gestalten. Wir wollen echte Wahlfreiheit ermöglichen.
Schon heute fördern wir den laufenden Betrieb aller Kinderbetreuungseinrichtungen mit jährlich über 600 Mio. ?. Und der Ausbau der Kinderbetreuung läuft in hohem Tempo. Dafür stellen wir bis 2013 zusätzlich 100 Mio. ? bereit. Richtig ist aber auch: Der Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen ist in erster Linie Sache der Kommunen, der Staat kann hier primär nur mit Zuschüssen helfen.
Ihre Kritik an der seit 2006 geltenden Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten ist unberechtigt. Nach der Neuregelung können Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung von Kindern unter 14 Jahren in Höhe von zwei Dritteln bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind berücksichtigt werden. Entgegen Ihrer Auffassung gilt dies auch für Kinder unter drei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Kinderbetreuungskosten entweder wegen der Erwerbstätigkeit oder wegen einer Ausbildung, einer Behinderung oder Krankheit der Eltern anfallen. Bei zusammenlebenden Elternteilen müssen beide Elternteile diese Voraussetzung erfüllen.
Die bis 2005 geltende Regelung knüpfte an die gleichen Tatbestände an, war aber für die Familien zumeist ungünstiger, da Kinderbetreuungskosten nicht - wie jetzt - bereits ab dem ersten Euro berücksichtigungsfähig waren, sondern lediglich soweit ein bestimmter Sockelbetrag (1.548 Euro) überschritten war. Außerdem war der damalige Höchstbetrag mit 1.500 Euro deutlich niedriger. Die gesetzliche Neuregelung ist daher eindeutig familienfreundlicher als die alte Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident