Frage an Günter Nooke von Dirk J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Nooke,
ich verstehe die Union nicht. Sie hat in den letzten Jahren durchaus immer wieder an der Neueinführung von Steuerausnahmetatbeständen mitgewirkt, wie z.B. bei den Mini- und Midi-Jobs. Und jetzt sollen alle Steuervergünstigungen abgeschafft werden. Oder doch nicht alle? Das nehme ich stark an (oder schafft die Union etwa das Ehegattensplitting ab?). Dann stellt sich natürlich die Frage, welche Ausnahmetatbestände abgeschafft werden sollen und welche nicht. Bitte antworten sie doch mit einer entsprechenden Auflistung: was bleibt, was nicht.
Vielen Dank,
Dirk Jacobi
Sehr geehrter Herr Jacobi,
leider gibt es keine Komplettübersicht, welche Ausnahmetatbestände bis wann abgeschafft werden sollen und welche vorerst bleiben. Immerhin gibt es derer 412. Wie Sie wissen, ist es unser langfristiges Ziel möglichst alle Ausnahmen abzuschaffen, was sich aber wohl erst bis 2009 realiseren lassen wird.
Was kurzfristig abgeschafft werden soll, werden die Koalitionsgespräche nach dem Wahlsieg zeigen.
Ich verweise aber an dieser Stelle auf den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Ein modernes Steuerrecht für Deutschland - Konzept 21" (Drucksache 15/ 2745), der folgendes vorsieht:
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wird durch die Beseitigung von Steuervergünstigungen und Ausnahmevorschriften wesentlich vereinfacht.
Von den allgemeinen Steuerbefreiungen bleiben nur die steuersystematisch notwendigen und aus Vereinfachungsgründen sinnvollen Vorschriften erhalten:
l Kindergeld;
l Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen;
l Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld;
l Reisekostenersatz, Auslagenersatz;
l Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung;
l Trinkgelder;
l Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, die über einen Zeitraum von sechs Jahren abgebaut wird;
l Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sowie
Übungsleiterpauschalen.
Von den Abzugsmöglichkeiten für Arbeitnehmer verbleiben:
l ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 840 Euro;
l die Entfernungspauschale von 25 Cent bis maximal 50 Entfernungskilometer;
l der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen sowie die Abzugsmöglichkeit
von Aufwendungen für Arbeitsmittel, Werkzeuge und typische
Berufskleidung;
l die Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden;
l in angepasster und vereinfachter Form die Aufwendungen für doppelte
Haushaltsführung.
Bei Unternehmen bleiben abzugsfähig:
l Bewirtungskosten (Reduzierung des als Betriebsausgabe abziehbaren
Teils von 70 Prozent auf 50 Prozent);
l Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen.
Als Sonderausgaben bleiben unverändert abzugsfähig:
l Aufwendungen für die Altersvorsorge;
l Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung;
l Kirchensteuer;
l Spenden für gemeinnützige Zwecke;
l Renten und dauernde Lasten.
Alle übrigen Sonderausgaben sind nicht mehr abzugsfähig.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen bleibt die Abzugsfähigkeit erhalten von
l Aufwendungen, die auf Grund einer Behinderung entstehen, und
l durch Versicherungen nicht gedeckte Krankheitskosten.
Die Abschreibungsregelungen werden drastisch vereinfacht durch:
l Wegfall der degressiven AfA;
l Wegfall aller Sonderabschreibungstatbestände;
•l unveränderte Beibehaltung der Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Alle übrigen Abzugsmöglichkeiten entfallen.
Auch Sonder- und Ausnahmeregelungen, die nur bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen oder bestimmte Branchen begünstigen, werden abgeschafft.
Daran werden wir uns nach der Wahl orientieren.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Nooke