
(...) Wir werden bei der grundsätzlichen Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen eine verfassungskonforme Regelung schaffen, welches das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und die Grundrechte der Eltern auf Kindeserziehung und Religionsfreiheit miteinander in Einklang bringt. (...)