Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
100 %
15 / 15 Fragen beantwortet
Frage von Waldemar N. •

Frage an Günter Krings von Waldemar N. bezüglich Recht

Hallo Dr. Günter Krings,

Warum steht auf meinem Ausweis Staatsangehörigkeit: Deutsch und nicht BRD?

Auf der Landkarte finde ich kein Land mit dem Namen deutsch?

Info: könnte es hiermit was zutun haben?

"Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach
Aktenzeichen: 2 BvF 1/73
Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BVB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland und durch die Alliierten, noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die „BRD“ ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches."

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neufeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich hat die Festlegung der Staatsangehörigkeit etwas mit der so genannten "Kontinuitätsthese" zu tun, die insbesondere zur Zeit des Kalten Krieges vor 1989 eine große Rolle in der bundesrepublikanischen Gesellschaft spielte. Die Sicht der Bundesrepublik war, dass das Deutsche Reich niemals aufgehört hat zu existieren. Seine Handlungsfähigkeit war nur dadurch eingeschränkt, dass es keine staatliche Macht mehr ausüben konnte, nachdem der Alliierte Kontrollrat per Erlass von Juni 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen hatte. Trotzdem galt das Reichsgebiet in der Grenzen von 1937 weiter als staatliche Einheit, welche zur Ausübung der Kontrollgewalt in vier Besatzungszonen aufgeteilt wurde. Da die Alliierten aber (zunächst) das Land nicht aufteilen wollten, war eine der vereinenden Kennzeichen die Staatsangehörigkeit. Man war in Köln ebenso "Deutscher" wie in München, in Hamburg, in Leipzig, in Berlin oder in Breslau. Erst, als sich die deutsche Teilung manifestierte, führte die DDR in den 50er Jahren die so genannte "DDR-Staatsbürgerschaft" ein. Dies geschah aus der Erkenntnis heraus, dass eine Vereinigung beider deutscher Staaten unter sozialistischen Vorzeichen nicht möglich war. Wenn denn nun schon nicht ganz Deutschland sozialistisch werden sollte, so wollte die DDR wenigstens ihren Gebietsstand retten und die Teilung auf ewig festschreiben. Die eigene Staatsbürgerschaft unterstrich dieses Ansinnen zusätzlich. In der Bundesrepublik wurde diese Absicht massiv bekämpft. Im Westen hielt man nämlich an der gemeinsamen Staatsangehörigkeit fest. Dies war übrigens die Basis dafür, dass in der Wendezeit 1989/90 flüchtende DDR-Bürger nicht als Ausländer, sondern als Deutsche in Deutschland behandelt wurden. Diese Sichtweise ist übrigens auch der Grund, warum Spätaussiedler bis zur Neuregelung des Zuwanderungsgesetzes vor einigen Jahren auch nicht als Ausländer, sondern als heimkehrende Deutsche betrachtet wurden. Die deutsche Staatsangehörigkeit einte die Deutschen, egal ob sie im freiheitlichen Westen, im sozialistischen Osten, oder gar in den historischen deutschen Ostgebieten außerhalb der neuen Staatsgrenzen wohnten. Deshalb macht es Sinn, dass Sie und ich auch heute noch nicht "BRD-Bürger" sind, sondern "Deutsche". Die Bezeichnung unseres Landes ist übrigens wirklich "Bundesrepublik Deutschland", was eine Staatsform mit dem Namen unseres Landes verbindet. Das hat aber nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun. Staatsangehörigkeiten überdauern weltweit selbst den Wechsel von Staatsformen. Die Bürger der "Französischen Republik" sind auch nicht "Französische Republikaner", sondern "Franzosen". Die Bürger des "Vereinigten Königreichs" sind auch nicht "Vereinigte Königreichler", sondern "Briten", oder "Engländer", "Waliser", "Schotten" etc. Die offizielle Bezeichnung des Staates spiegelt in der Regel nicht die Bezeichnung des Volkes wieder, da sie zumeist Hinweise auf die Staatsform impliziert, was auch sinnvoll und notwendig ist.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU