Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Johann Lambert B. •

Frage an Günter Krings von Johann Lambert B. bezüglich Jugend

Der geehrter Herr Günter Krings,

wie heute in der jungewelt.de zu lesen ist hat der Bundestag das Abkommen über »Ghettorenten« ratifiziert. »Der Einsatz von Kindern war bittere Realität« lautet der Artikel und soll die Arbeitsleistung der Kinder würdigen.
Ehemalige Heimkinder, die nach dem zweiten Weltkrieg gefoltert, sexuell missbraucht und Zwangsarbeit leisteten, werden heute mit dem Fond Heimerziehung bedacht. Dies war aber nicht der Wille der fast 50.000 Heimkinder, die sich in Ost und West bei den Anlaufstellen gemeldet haben.
Viele ehemalige haben einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt und wurden vom LVR und Sozialgerichten abgewiesen. Die „Amtsermittlungspflicht“ wurde missachtet, wie das Bundesverfassungsgericht gerade festgestellt hat. Der Beschluss aus Karlsruhe (2 BvR 2063/11) ist mehr als ein schwerer Tadel.
Mein OEG-Verfahren wurde nach fünf Jahren beim Sozialgericht Düsseldorf einfach abgewiesen. Alle Ermittlungen, die Kosten, die Qualen, wurden den Opfern überlassen. Sie wurden damit sogar alleine gelassen und bestraft.

Meine Frage: Warum werden wir nicht gleichgestellt und erhalten auch eine Opferrente?

Vielen Dank für eine Antwort.
Beckers
Mönchengladbach

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beckers,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch vom 02. März 2015, in der Sie sich für eine Gleichstellung von Opfern sexueller Gewalt in Kinderheimen nach dem zweiten Weltkrieg und den Überlebenden des Holocaust, dessen Entschädigung jüngst durch eine Ghettorente ratifiziert wurde, aussprechen.

Das Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind, haben wir in erster Lesung ratifiziert. Es durchbricht mit der Übernahme der Zahlungen durch die Bundesrepublik Deutschland einmalig das Prinzip der Lastenverteilung zwischen den Staaten, das ansonsten unangetastet bleibt. Eine Lücke bei der Auszahlung der im letzten Jahr vereinbarten sogenannten Ghettorenten wird so geschlossen. Wir sind uns der historischen Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust, die in der NS-Zeit viel Leid erfahren haben, bewusst. Daher besteht ein berechtigtes Interesse der Holocaust-Überlenden nach einer angemessenen Entschädigung für die in einem Ghetto geleistete Arbeit.

Wer in Deutschland durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung geltend machen. Die Leistungen umfassen Kosten für Heil- und Krankenbehandlung sowie Hinterbliebenen- oder Beschädigtenrenten. Bei Erwerbsunfähigkeit nach einem Angriff werden verschiedene Leistungen wie Versorgungskrankengeld und Beihilfen gezahlt. Im Falle einer verminderten oder ausgefallenen Erwerbstätigkeit über ein halbes Jahr wird eine Rente gezahlt.
Darüber hinaus kann Menschen, die in den Jahren 1949 bis 1975 in einem Kinderheim untergebracht und daraus resultierend von traumatisierenden und Lebens- und Erziehungsmaßnahmen geprägt wurden, finanzielle Unterstützung aus dem Fond „Heimerziehung“ gewährt werden.
In Ihrem Fall ist mir die entsprechende Anspruchsgrundlage bzw. der Verfahrensweg nicht bekannt. Daher bitte ich Sie sich an die entsprechende regionale Anlauf- und Beratungsstelle des Landesjugendamtes Westfalen ( http://www.fonds-heimerziehung.de/?id=33 ) oder aber an den Weißen Ring e.V. ( https://www.weisser-ring.de/internet/ ), der sich bundesweit für Kriminalitätsopfer einsetzt, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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