Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Bernd K. •

Frage an Günter Krings von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krings,

mit Interesse habe Ich heute Ihre Äußerung in der Tagesschau vernommen.

Was mich wunderd, wie man so sachlich und gelassen über ein Handelsabkommen reden und es befürworten kann, dass praktisch alle Rechtsgrundsätze und Grundrechte und Menschenrechte abschafft.

Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass das ACTA-Abkommen z. b. gegen die Artikel 6, 8, 9, 10 und 2 Zusatzprotokol 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt?

Wie kann eine freiheitliche Partei, selbst wenn die fraglichen Passagen nicht angetastet werden, einen Vertrag unterstützen der per Handelsabkommen Grundrechte und Menschenrechte abschafft?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kasperidus

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kasperidus,

auch wenn das ACTA-Abkommen in den Schutzbereich der von Ihnen zitierten Grundrechte eingreifen würde, so gelten diese Freiheiten selbstverständlich nicht uneingeschränkt.

So steht in Art. 10 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Meinungsfreiheit explizit: „Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.“

Grundsätzlich müssen alle Freiheitsgrundrechte bei einer Kollision mit anderen Grundrechten wie z.B. dem Grundrecht auf Eigentum in einen Ausgleich gebracht werden. Ansonsten könnten die Freiheiten anderer nicht nur eingeschränkt, sondern sogar ganz beseitigt werden.

Das ACTA-Abkommen betont an mehreren Stellen, dass Grundrechte wie die Meinungs- oder Informationsfreiheit respektiert werden müssen und beachtet damit genau diese Verhältnismäßigkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

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