Frage von Kristina B. • 03.04.2019

Antwort ausstehend von Günter Baaske SPD
SPD-Landtagsfraktion
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen spiegelt sich in der Familienpolitik ihrer Region wider. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, mit regionalen Politiker*innen Kontakt aufzunehmen. (...)
(...) Dezember eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Schulpflicht ebenfalls schon im Herbst des Jahres beginnen - jedoch nur auf Antrag der Eltern in begründeten Ausnahmefällen. Die Einschulung mit fünf Jahren im Sinne Ihrer Anfrage als Regelfall findet also nicht statt. (...)