Frage an Gudrun Brendel-Fischer von Hans-Jörg R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Brendel-Fischer,
Krankenhäuser sind ein wesentlicher Teil einer guten Gesundheitsversorgung. Sie werden derzeit systematisch finanziell ausgeblutet. Die Krankenhausbeschäftigten sind das Hauptziel des Sparkurses. Immer weniger Stellen, immer größere Arbeitsbelastung und die Entlohnung bleibt immer mehr hinter der allgemeinen Entwicklung zurück.
Laut Gesetz sind die Länder verpflichtet, die Krankenhäuser ausreichend finanziell abzusichern. Dem kommt jedoch kein Land nach - das belegen Zahlen der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Die Unterfinanzierung der Krankenhäuser bestimmt zunehmend die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen der Krankenhausbeschäftigten. Krankenhäuser bekommen häufiger zusätzliche Kosten auferlegt, die von den Kliniken nicht oder kaum beeinflussbar sind. Dies betrifft insbesondere die Tarifsteigerungen aus den vergangenen Tarifrunden, steigende Energiekosten, die Erhöhung der Mehrwertsteuer, aber auch die Anschubfinanzierungen für neue Versorgungsmodelle der Bundesregierung.
Der gesetzlich verordnete Budgetdeckel für die Krankenhäuser stranguliert die Krankenhäuser immer mehr. Dies zwingt die Krankenhäuser durch Absenkung der Personalkosten die finanziellen Lücken zu schließen.
Die Krankenhäuser in Deutschland sind in einer desolaten Situation. Patienten müssen immer schneller durch die Kliniken geschleust werden. Die flächendeckende Versorgung ist in Gefahr. Die Qualität der Patientenversorgung leidet und die Beschäftigten geraten immer mehr unter Druck. Immer mehr wird die Gesundheit zu einer Ware gemacht.
Was würden Sie bzw. was werden Sie im Falle einer Wahl gegen diese Missstände unternehmen?
Wie stellen Sie sich eine optimale Patientenversorgung vor?
Wie definieren Sie eine optimale Personalpolitik in den Krankenhäusern, damit diese ihre Patienten optimal versorgen können?
Sehr geehrter Herr Rabenstein,
aus meinem eigenen familiären Unfeld weiß ich um die Herausforderungen in unseren Krankenhäusern und die Belastungen derer, die in einem Klinikablauf arbeiten.
Fakt ist, dass es hierfür keine Patentrezepte gibt.
Innerhalb der CSU-Landtagsfraktion haben wir in den zurückliegenden Monaten 2 Dringlichkeitsanträge eingebracht, in denen wir die Staatsregierung aufgefordert haben, sich auf Bundesebene weiter dafür einzusetzen, dass am bewährten System der dualen Krankenhausfinanzierung festgehalten wird. Bislang werden die Betriebskosten der Kliniken über die Patienten bzw. deren Krankenkassen und die Investitionskosten durch die Länder finanziert (sog. duales System). Trotz eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom Dezember 2007 zur Beibehaltung des dualen Systems sind nun Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, künftig auch die Investitionskosten durch die Krankenkassen über den Gesundheitsfonds zu finanzieren und dafür den Umsatzsteueranteil der Länder zu kürzen. Im Ergebnis würden somit weiterhin die Länder die Finanzierungslast tragen, jedoch ihre Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Krankenhausplanung verlieren und eine flächendeckende stationäre Versorgung nicht mehr sicherstellen können. Ein solcher zentralistischer Ansatz bringt keinerlei Vor-, sondern nur Nachteile und ist daher strikt abzulehnen.
Desweiteren wurde die Staatsregierung gebeten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass den Krankenhäusern eine Refinanzierung der tariflichen Personalkosten-steigerungen ermöglicht und der im Rahmen des GKV-WSG eingeführte Sanierungsbeitrag abgeschafft wird. Die Bemühungen, die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, dürfen die Krankenhäuser nicht in ernstzunehmende, finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die deutliche Steigerung der Personalkosten durch die neuen Tarifverträge im öffentlichen Dienst kann von den Krankenhäusern nicht mehr refinanziert werden. Ein weiterer massiver Personalabbau in den Krankenhäusern wäre die Folge, der die Patientenversorgung beeinträchtigt. Das Vergütungsrecht muss daher die Möglichkeit schaffen, diese Kostensteigerung zusätzlich zu berücksichtigen.
Zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge wurde im Rahmen des GKV-WSG auch den Krankenhäusern ein Sanierungsbeitrag abverlangt. Die Krankenhäuser haben damit in den Jahren 2007 und 2008 ihren Beitrag zur Ausgabenstabilisierung geleistet. Eine weitere Belastung ist nicht mehr tragbar. Der Sanierungsbeitrag, insbesondere der pauschale Rechnungsabzug von 0,5%, ist abzuschaffen.
Die Gesamtproblematik erörtere ich gerne einmal mit Ihnen vorort.
Gruß
GBF