Frage an Gudrun Brendel-Fischer von Gernot E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Frau Brendel-Fischer,
am 6.12.2017 wurde ein Mann von Bayreuth nach Afghanistan abgeschoben, der nichtmal die Mögichkeit hatte, das nötigste Gepäck mitzunehmen.
Ist in diesem Fall nach Ihrer Auffassung die Pflicht staatlicher Gewalt gemäß Art. 1 GG zur Achtung der Menschenwürde eingehalten worden?
Viele Grüßel,
Gernot
Ich kann mir das nicht vorstellen, Herr E.. Ich werde das aber morgen abklären lassen und Sie informieren.
Viele Grüße
Gudrun Brendel-Fischer
Sehr geehrter Herr E.,
meine Nachforschungen zu dem von Ihnen dargestellten Fall haben folgendes ergeben: Der Mann, der im Dezember 2017 von Bayreuth nach Afghanistan abgeschoben wurde, war zum Zeitpunkt seiner geplanten Abschiebung nicht in seiner Unterkunft zugegen. Er wurde wohl von mehreren Helfern versteckt.
Bei einem Termin bei der Ausländerbehörde ist er in Begleitung mehrerer vermeintlich Demonstranten erschienen, die zunächst vor und schließlich auch in der Behörde demonstriert und dadurch den Betrieb dort blockiert haben.
Aufgrund dieser Vorkommnisse wurde der Mann schließlich aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Unterkunft gelassen.
Viele Grüße
Gudrun Brendel-Fischer
Meine Antwort basiert auf einer Behördenauskunft.
Viele Grüße
Gudrun Brendel-Fischer