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Gudrun Brendel-Fischer
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Frage von Maik R. •

Frage an Gudrun Brendel-Fischer von Maik R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Brendel-Fischer,

seit einigen Wochen wird in Bayern das neue Familiengeld ausgezahlt und ersetzt dabei Landeserziehungs- und Betreuungsgeld. Durch die Anrechnung vom Familiengeld beim ALG II werden hilfebedürftige Familien schlechter gestellt, als vorher. Die CSU verweist bei dieser Problematik auf das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium und diese wiederum auf das geltende SGB II.

Bei einer kurzen Recherche konnte ich erfahren, dass Leistungen der öffentlichen Hand beim ALG II anzurechnen sind, wenn diese dem gleichen Zweck wie ALG II dienen (§ 11a Abs. 3 SGB II). Als Zweck sind beim Familiengeld die beiden Bereiche "Gesundheitsförderung" und "Bildung/Erziehung" genannt (Art 1 Satz 2 BayFamGG). Beide Bereiche sind aber auch im ALG-II-Regelsatz mit einem Beitrag berücksichtigt (§ 6 RBEG). Daher sehe ich das Bundesarbeitsministerium hier im Recht.

Bitte erläutern Sie, warum die CSU dennoch davon ausgeht, dass das Familiengeld nicht von den Jobcentern angerechnet werden darf.

Vielen Dank!

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Antwort von
CSU

Das Familiengeld verfolgt einen komplett anderen Zweck als Hartz IV.
Es geht klar über die bloße Existenzsicherung hinaus. In der Zweckbestimmung, die im Familiengesetz definiert ist (Art. 1 BayFamGG), werden ganz konkrete Erwartungen an die Verwendung („frühe Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich
gesundheitsförderlicher Maßnahmen“) benannt und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich beschrieben. Damit grenzt sich das Familiengeld deutlich von existenzsichernden Zwecken ab und ist somit gemäß § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei. Es gibt entsprechende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, auf die bei der Erstellung des Familiengeldgesetzes geachtet wurde.
Und das Familiengeld ist eine Fortentwicklung des Landeserziehungsgeldes, das ebenfalls anrechnungsfrei war. Das Familiengeld ist eine Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern. Die Sondernorm für erziehungsgeldartige Leistungen der Länder im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§27 BEEG) gilt daher auch für das Familiengeld.
Die Rechtsexperten der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben das Familiengeld zunächst genauso wie die Bayerische Staatsregierung in vollem Umfang als anrechnungsfrei eingeordnet.
Und auch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen teilt in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium diese Haltung. Auch er sieht das Familiengeld als Fortentwicklung des Landeserziehungsgeldes.
Die Bayerische Staatsregierung bekommt für ihre Rechtsauffassung immer mehr Unterstützung. So hat der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising Bundessozialminister Heil aufgefordert, Hartz IV-Beziehern das Familiengeld nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. Der Bund solle dem Freistaat Bayern dankbar sein, dass er Familien mit kleinen Kindern stärker unter die Arme greift und dass Hartz IV-Bezieher einen größeren finanziellen Spielraum für die Förderung und Erziehung ihrer kleinen Kinder bekommen.
Und auch juristische Fachmeinungen werden laut, die die Auffassung der Bayerischen Staatsregierung unterstützen (Prof. Kingreen von der Universität Regensburg sowie der ehemalige Bundessozialrichter Dau).

Viele Grüße
Gudrun Brendel-Fischer

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