
(...) In der von Ihnen angeführten Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ging es ja letztlich darum, ob die Berliner Verfassung eingehalten wurde oder nicht. Im übrigen achten die Landesverfassungsgerichte sehr auf die Entscheidungen anderer Verfassungsgerichte. Nach meiner Kenntnis ist es bisher nicht zu erheblichen Widersprüchen zwischen Landesverfassungsgerichten gekommen. (...)