
(...) Die Regierenden begründen es wie folgt: Es gab eine Zeit, da musste man das Bruttoeinkommen versteuern, also auch das Geld, das man für die gesetzliche Rente eingezahlt hat. Die insoweit entstandene Rente wird nicht besteuert. Danach aber führte man ein, dass man die Beiträge zur Rente beim Bruttoeinkommen absetzen kann und nur vom Rest die Steuern zu bezahlen hat. (...)