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Gregor Gysi
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Frage von Michael P. •

Frage an Gregor Gysi von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

der folgenden (verlinkten) Beschlussbegründung zu meiner öP fehlt jeder (gebotene) Hinweis auf die durch den Pet.-Ausschuss (angeblich) eingeholten zwei Stellungnahmen seitens des BMJ :

http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf

Erst auf öffentliche Nachfrage wurden diese (vorgeblich) vorhandenen BMJ-Stellungnahmen dann öffentlich eingeräumt - s. folgenden Link:

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=zitieren#fragen

Nach Ansicht diverser hochkarätiger Fachjuristen wurde der Pet.-Ausschuss seitens des BMJ offenbar mittels dieser fragwürdigen Stellungnahmen getäuscht (s u.a. Link / Textauszug).

Meine rechtsstaatlichen Fragen darum an Sie:

1. WIRD / Muss mir der Pet.-Ausschuss - wie von mir bereits explizit schriftlich via Postbrief erbeten - diese dubiosen (angeblichen) Stellungnahmen des BMJ i.R.d. Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) i.V.m. Art. 17 GG zusenden, damit ich diese - für die Zurückweisung meiner öP maßgebenden (!) - Stellungnahmen rechtsstaatlich bzw. fachjuristisch prüfen lassen kann?

2. Falls NEIN:
Mit welchem Recht ignoriert der Pet.-Ausschuss das IFG i.V.m. Art 17 GG ? - Mit welchem Recht wird mir, als Petent, die Kenntnisnahme dieser sehr fragwürdigen BMJ-Stellungnahmen verweigert ?

3. Behaupten etwa auch Sie öffentlich, dass das Ausgleichsleistungsgesetz aus 1994 ein rechtsstaatliches Reha-Gesetz ersetzt ? - Und wenn JA: mit welcher BEGRÜNDUNG ?

MfG
M. Pfeiffer

are-org.de/are/?q=de/node/863
Brief von Dr. Johannes W. an Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

(…) Meinen Fragen und Anmerkungen können Sie entnehmen, daß ich bis auf weiteres davon ausgehen muß, daß Ihr Haus den Petitionsausschuß in den oben genannten Verfahren nachweislich falsch unterrichtet hat. Dies halte ich für einen ungeheuerlichen Vorgang, weil diese Stellungnahmen Fälle schwersten kommunistischen Unrechts betreffen, die bislang offenbar systematisch verharmlost werden. (…)

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Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Ihre Nachricht vom 24. Februar hat mich erreicht.
Ich habe mir erlaubt, Ihre drei Fragen an unsere Abgeordnete Kerstin Naumann mit der Bitte weiterzuleiten, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pfeiffer!

Mein Fraktionskollege Herr Dr. Gysi hat eine Frage von Ihnen an mich weitergeleitet.

Was Ihre Petition zu Bodenreformopfer 1945-49 betrifft, erhielten Sie bereits eine Antwort auf selbige Frage vom 18.07.2008 an mich. Ihre weitere Frage bzgl. Akteneinsicht möchte ich wie folgt beantworten: Nach der derzeit bestehenden Rechtslage hat der Petent keinen generellen Anspruch auf Einsicht in „seine“ Akte beim Petitionsausschuss des Bundestages. Hierzu gibt es eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, der diese Fragestellung anhand aller möglichen in Frage kommender juristischen Grundlagen. So kann ein solches Akteneinsichtsrecht weder aus dem Grundgesetz noch aus spezialgesetzlichen Regelungen (Bundesdatenschutzgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Geschäftsordnung des Bundestages) hergeleitet werden. Auch ist ein Akteneinsichtsrecht im Petitionsverfahren durch das Informationsfreiheitsgesetz nicht geschaffen worden.
§ 16 der Geschäftsordnung des Bundestages lässt dem Petenten jedoch die Möglichkeit, sich an einen Abgeordneten des Bundestages zu wenden, der die entsprechenden Akten dann einsehen kann, um ihm im Anschluss daran über deren Inhalt in Kenntnis zu setzen. Meine Empfehlung: Wenden Sie sich an einen Abgeordneten Ihres Wahlkreises.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann

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