Frage an Gregor Gysi von Mona H. bezüglich Recht
In welchem Gesetz/in welcher Verordnung ist die PFLICHT zur MNS verankert?
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
Grundlage für die Anordnung einer so genannten Maskenpflicht in bestimmten Situation ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes, das der Bundestag zuletzt im Juni 2020 geändert hat. Die Bundesländer haben danach entsprechende Verordnungen erlassen, die die Pflicht regeln, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Ihrem Fall hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 19. Juni 2020 die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) erlassen, in der in verschiedenen Paragraphen die einzelnen Situationen und Örtlichkeiten festgelegt sind, bei denen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Mit dem "Bußgeld-Katalog 'Corona'-Pandemie", der am 30. Juli von dem gleichen Ministerium erlassen wurde, wird diese Verordnung nun auch noch um Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi