Frage an Gregor Gysi von Petra M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich habe die letzte Beratung zum Klimaschutz verfolgt und war bestürzt über die geringe Teilnahme von Abgeordneten. Gleichzeitig im Bild sind junge Menschen, die deutlich frustiert wirkten. Auch ich bin frustriert. Fast komme ich zur Erkenntnis, daß nur diejenigen verantwortungsvoll mit der Zukunft umgehen können, die in ihr leben müssen.
Welche Formen der direkten Demokratie gibt es? Sieht das Grundgesetz die Möglichkeit eines Bürgerentscheids vor? Und welche Möglichkeiten gibt es, über Petitionen zu einer GG-Änderung zu gelangen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel
Sehr geehrte Frau Merkel,
Ihre Nachricht vom 8. Juli hat mich erreicht. Die Mehrheit der Juristinnen und Juristen ist der Auffassung, dass das Grundgesetz generell keine Volksentscheide vorsieht. Deshalb machen wir uns stark dafür, das Grundgesetz zu ändern um die Möglichkeit zu Volksentscheiden aufzunehmen. Dazu bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Es ist schwierig, diese zu erreichen. Durch die Bevölkerung kann das Grundgesetz nicht direkt geändert werden. Allerdings könnte die Bevölkerung so wählen, dass eine entsprechende 2/3-Mehrheit von Abgeordneten zustande kommt, die eine Grundgesetzänderung verabschieden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi