Frage an Gregor Gysi von Thorsten L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi
Ich wurde heute im Auftrag der Agentur gegen würdevolles Arbeiten angerufen um mich zum Service bei der Agentur zu befragen.
Da ich im Moment des Anrufes extrem verärgert war, hatte ich nicht nach gefragt um welches Unternehmen es sich handelt, das diese Befragung durchführt.
Für ihre Partei wäre es eventuell Interessant, zu erfahren was diese Befragung bringen soll und vor allem was sie kostet!
Der Zeitpunkt der Befragung mit zwei Wochen vor einer Wahl, lasst auch Raum für Hintergedanken (PR-Aktion die Regierung kümmert sich).
Eine weitere Frage wäre, ob die Weitergabe meiner Daten nicht gegen Datenschutzgesetze verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Lambert
Sehr geehrter Herr Lambert,
Ihre Nachricht vom 14. Mai hat mich erreicht.
Ich habe den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Jan Korte gebeten, die notwendigen Auskünfte für Sie einholen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Lieber Herr Lambert,
vielen Dank erst einmal für Ihre Frage.
Ich habe schon des Öfteren von den Umfragen durch die Bundesagentur für Arbeit gehört und wahrgenommen, dass die Betroffenen deswegen immer wieder verärgert sind. Genau wie Sie wundern sich auch viele Betroffene, dass die Agentur für Arbeit Ihre persönlichen Daten offenbar an Dritte weitergibt. Angst macht das vor allem, weil bei der bloßen Registrierung oder anschließenden Beantragung von Leistungen sehr viele, sehr private Angaben gemacht werden müssen. Neben Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer sind das Informationen zur finanziellen und gesundheitlichen Situation, teilweise auch zum privaten Umfeld.
Natürlich ist die Bundesagentur gesetzlich verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Dennoch stellt die Weitergabe Ihrer Daten ohne Einwilligung, entgegen dem allgemeinen Rechtsempfinden, oft keinen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze dar. Der Grund dafür lässt sich im 24. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nachlesen und ist zusammengefasst folgender:
Die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten ist im Rahmen der Forschung und Planung und nach Abwägung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und dem der Forschungsfreiheit, auch ohne Einwilligung der Betroffenen möglich. Davon einmal abgesehen bleibt die Bundesagentur, unabhängig davon ob sie selbst oder ein externes Institut eine von ihr beauftragte Befragung durchführt, verantwortliche Stelle. So stellt die Weitergabe Ihrer Sozialdaten nach § 80 SGB X gar keine Übermittlung dar. Anders ist das, wenn die Bundesagentur Ihre Daten im Rahmen eines Forschungsvorhabens von Dritten übermittelt. Dazu benötigt sie Ihre vorherige Zustimmung bzw. Einwilligung. Nur in den seltensten Fällen darf von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Der Zeitpunkt zu dem Sie angerufen wurden, 2 Wochen vor den Wahlen zum Europäischen Parlament, lässt natürlich Raum für Spekulationen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Bundesagentur offenbar in regelmäßigen Abständen zu unterschiedlichsten Themen Umfragen durchführen lässt. Nach Aussagen der Agentur haben diese den Zweck, die Service- und Dienstleistungsqualität zur erfassen und schließlich zu steigern. Die Ergebnisse der Umfragen können übrigens auf den Internetseiten der Bundesagentur eingesehen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiter helfen konnte und bitte Sie, sich bei weiteren Fragen jederzeit an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte