Frage an Gregor Gysi von Frank M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren
Um Geld zu sparen habe ich über das Portal Verivox den Gasanbieter langfristig 08/2013 gewechselt. Am 17.12.2013 erhielt ich dann (endlich) Informationen zu den fälligen monatlichen Abschalgszahlungen. Schock! Statt bisher 175€/ Monat sollte ich nun 276€/ Monat zahlen. Nach mühsamen Schriftverkehr par E-Mail habe ich dann, so hoffte ich zumindest, diese Antwort nachstehende Antwort erhalten. Diese wird aber vom Versorger ignoriert. Abbuchung trotz Kündigung der Einzugsermächtigung erfolgte, welche ich aber zurück buchen lies.
Sent: Tuesday, December 24, 2013 10:31 AM
Subject: Re: Gasliefervertrag (Ticket: 643198)
Sehr geehrter Herr Möllendorf,
wir haben Ihren Widerruf vom 23.12.2013. zum Vertrag 1764969 erhalten.
Dieser Widerruf ist fristgerecht eingegangen und wir bestätigen, dass Ihr
Vertrag widerrufen wurde.
Falls Ihr Liefervertrag mit Ihrem Altversorger bereits wirksam gekündigt
wurde und Sie keinen neuen Liefervertrag bei einem anderen Lieferanten
abgeschlossen haben, werden Sie nach dem Lieferende des Altversorgers vom
Grundversorger mit Strom/Gas beliefert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice-Team
extragas
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
Die geforderten Abschlagzahlungen in Höhe von 276€ stellen für meine Familie bei einem monatlichen Nettoeinkommen (ohne Kindergeld und Sozialleistungen) von durchschnittlich 1450€ eine massive soziale Härte da. Was sollen wir tun? Zum Schuldner werden?
Freundliche Grüße
Frank Möllendorf
Sehr geehrter Herr Möllendorf,
Ihre Nachricht vom 15. Januar hat mich erreicht.
Sie müssen unverzüglich der Abbuchung widersprechen. Gleichzeitig müssen Sie informieren, dass Sie wirksam widerrufen haben und deshalb die Abbuchung unzulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi