Frage an Gregor Gysi von Oliver L. bezüglich Finanzen
Ist das Richtig das die Finanzierung der Wahl Erfolgsorientiert ist, also eine prozentuale Aufteilung des, vereinfacht gesagt, Wahlpooles besteht.
Bei nicht wählen, bleibt die größe der Pools unveränder, und bei ungültigmachen des Wahlzettels wird der finanzielle Pool um 1 Stimme vermindert.
Wenn jetzt 40% ungültige Stimmen sind. entsteht dann ein klares Mandat.
Da der kl. Mann/Frau durch Finanzielle Maßnahmen von der Regierung Domestiziert wird, warum nicht auch die Regierung. Durch Wahlen schein es ja nicht zu gehen das unsere Regierung auch für uns regiert.
Sehr geehrter Herr Lipperheide,
Ihre Nachricht vom 8. September hat mich erreicht.
Ich habe unsere Justiziarin und Abgeordnete Halina Wawzyniak gebeten, Ihre Frage zu beantworten.
Trotzdem hoffe ich noch, dass Sie sich entscheiden können, DIE LINKE zu wählen. Damit bringen Sie am stärksten Ihre Unzufriedenheit mit den gegenwärtigen Zuständen in Deutschland zum Ausdruck.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrter Herr Lipperheide,
vielen Dank ihre Frage. Soweit ich Ihre Frage verstanden habe, geht es darum wie die Finanzierung von Parteien anhand des Wahlergebnisses funktioniert. Der § 18 Abs. 1 des Parteiengesetzes eine Teilfinanzierung. Wieviel Geld eine Partei bekommt, hängt dabei u.a. auch davon ab, wie erfolgreich Sie bei einer Wahl ist. Der § 18 Abs. 3 a) legt nun fest, dass jede Partei 0,70 EUR pro abgegebene gültige Stimme bekommt, gemeint ist hier die Zweitstimme, also die Stimme mit der Sie eine Partei wählen.
Gezählt werden dabei natürlich nur die Stimmen, die bei einer Wahl abgegeben werden. Insofern bleibt der Pool nicht unverändert, wenn jemand nicht zur Wahl geht.
Richtig ist aber folgendes: Neben den 0,70 EUR pro Zweitstimme gibt es für die Teilfinanzierung von Parteien noch weitere Kriterien. Dazu zählen neben den Erfolgen bei Bundestagswahlen auch die bei Europa- und Landtagswahlen, die eingenommenen Mitglieds- und Mandatsträgerabgaben und die eingeworbenen Spenden. Erlauben Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass DIE LINKE die einzige im Bundestag vertretene Partei ist, die auf Unternehmensspenden verzichtet und diese auch gesetzlich verbieten will.
Eine Partei bekommt maximal in der Höhe eine Teilfinanzierung wie sie selbst Einnahmen hat, das nennt sich relative Obergrenze. Wenn also eine Partei wenig Zweitstimmen hat, schlägt sich das auch auf die Höhe der Einnahmen die sie vom Staat bekommt nieder.
Zusätzlich gibt es noch eine absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese besagt, dass insgesamt nicht mehr als die Summe X an Parteien ausgegeben werden darf.
Möglicherweise meinten Sie aber mit ihrer Frage auch, wie es mit den Kosten ist, die für eine Wahl entstehen. Der § 50 Bundeswahlgesetz legt zunächst fest, dass der Bund den Ländern zugleich für die Gemeinden die durch die Wahl entstandenen Kosten zu erstatten hat. Die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände werden den Ländern im Wege der Einzelabrechnung ersetzt. Die übrigen Kosten werden durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten erstattet. Ich will allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass die antretenden Parteien oder Einzelbewerber von diesen Geldbeträgen nichts abbekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak