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Frage von peter h. •

Frage an Gregor Gysi von peter h. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrter herr Gysi,

der art.101 gg besagt das niemand seinem gesetzlichen richter entzogen werden darf. weiterführend stößt man dann zwangsläufig auf den § 16 gvg , der wiederum besagt das Ausnahmegerichte unstatthaft sind. was aber bitte sind denn die gerichte in der brd? denn der §15 gvg ist gestrichen- und dieser sagt eindeutig : alle gerichte sind staatsgerichte. ja wie können gerichte staatsgerichte sein , wenn der entsprechende § dazu aufgehoben wurde ?

weiterhin verstehe ich folgendes nicht. alle Parteien schreien lauthals man müsse doch unsere sogenannte Verfassung schützen und jeder , der diese verfassungsmäßige Ordnung beseitigen möchte , wird als Staatsfeind verteufelt.
1.welche Verfassung ist gemeint? wir haben lediglich ein Grundgesetz für die brd. die Betonung liegt hierbei auf dem wort für. das heißt- wurde uns gegeben (haben wir uns nicht selber gegeben). siehe rede v. carlo schmid.
2. wir haben ein Grundgesetz - das ist etwas völlig anderes als eine Verfassung , die sich ein souveränes Volk durch Volksabstimmung selber gegeben hat. ein Grundgesetz ist nichts weiter als ein übergangsgesetz , das das zusammenleben in einem militärisch besetztem gebiet für eine gewisse zeit lang regeln soll , bis das Volk seine Souveränität zurückgewonnen hat.
außerdem besagt art.146 gg eindeutig : dieses gg verliert.....an dem tage an dem eine Verfassung in kraft tritt....(kennen sie als Volljurist sicher , daher nur auszugsweise erwähnt).
müßte es daher nicht aufgabe aller deutschen Politiker sein, das grungesetz und seine Ordnung zugunsten einer echten vom volke legitimierten Verfassung im rahmen einer Nationalversammlung zu überwinden? .dann wäre ja das verbissene festhalten am gg reiner Hochverrat am einzigen wahren souverän - dem deutschen volke??? es steht ja förmlich in diesem Artikel 146- das Grundgesetz muß endlich weg , zugunsten einer echten Verfassung.

auf eine antwort bin ich gespannt ,
und verbleibe

mit freundlichem gruß,
Peter hormes

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hormes,

tatsächlich ist der Auftrag des Art. 146 GG immer noch zu erledigen. Eines Tages muss das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst werden, die durch Volksentscheid angenommen wird. Im Augenblick gibt es aber bei der Mehrheit im Bundestag keine Bereitschaft, ein solches Verfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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