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Gregor Gysi
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Frage von Markus M. •

Frage an Gregor Gysi von Markus M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

schon seit langer Zeit frage ich mich, weshalb ein Staat nach dem Atomwaffensperrvertrag offenbar das Recht hat, Kernwaffen zu besitzen, sich aber nicht nuklear aufrüsten darf, wenn er keine besitzt. Gibt es eine logische Begründung dafür? Es wäre doch zumindest konsequent, wenn man im gleichen Vertrag festhält, dass die Atommächte sich verpflichten, die eigenen Nuklearwaffen schrittweise zu vernichten. Welches Recht haben die Atommächte, allen voran die USA, einem Staat zu verbieten, sich Atomwaffen zu bauen? Wäre nicht der erste Schritt, dass man selbst die eigenen Kernwaffen vernichtet? Es fällt mir schwer, diese Diskussionen um das Atomprogramm des Iran vor dem Hintergrund ernst zu nehmen, dass dessen größte Kritiker ihren Ansprüchen an diesen Staat nicht einmal selbst genügen.

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Sehr geehrter Herr Meyer,

es gibt den völkerrechtlichen Atomwaffensperrvertrag. Iran hat diesen Vertrag unterzeichnet, die damaligen fünf Atommächte auch, wobei ihnen der Besitz von Atomwaffen allerdings mit dem Ziel zugestanden wurde, schrittweise die Arsenale abzubauen. Hier setzt auch unsere Kritik ein. Indien, Pakistan und Israel haben den Vertrag nicht unterschrieben und sind deshalb nicht an ihn gebunden. Nordkorea hatte den Vertrag unterschrieben, ihn dann aber wieder gekündigt. Das sieht der Vertrag auch vor.

Abgesehen von der völkerrechtlichen Lage ist es aber so, dass es einen Drang von Ländern gibt, Atomwaffen zu besitzen. Sie halten sich dadurch für unangreifbar. So hat es mir auch der indische Außenminister erklärt. Deshalb erkläre ich regelmäßig, dass die Atommächte erklären müssen wann und in welchen Schritten sie ihre Atomwaffen beseitigen, um überhaupt legitimiert zu sein, einen wirksamen Kampf gegen den Wunsch und vor allem gegen den Besitz von Atomwaffen in anderen Ländern zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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