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Gregor Gysi
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Frage von Frank L. •

Frage an Gregor Gysi von Frank L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,
Bezüglich Ihrer Antwort vom 06.09.2011
Das durch den 2+4-Vertrag geregelt sein soll , dass der Besatzungsstatus überwunden ist. Es ist aber völkerrechtlich alles ziemlich kompliziert.

wie Verhält sich das völkerecht eigentlich zum vertrag von lissabon und den maastrichverträgen ,und wie steht unsere gerichtsbarkeit eigentlich zum völkerrecht denn ich hab gelesen das dass völkerrecht vor bundesrecht geht.
In der Bundesrepublik sind nach Art. 25 GG "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes". Nach herrschender Meinung wird dem Völkerrecht damit ein Zwischenrang zwischen dem Grundgesetz und den allgemeinen Gesetzen zugesprochen. Art. 25 GG verpflichtet die deutschen Staatsorgane, das Bundesrecht entsprechend dem allgemeinen Völkerrecht zu gestalten, dem Völkerrecht widersprechendes Recht nicht anzuwenden bzw. es völkerrechtskonform auszulegen und anzuwenden.
Stimmt es das,die BRD eine Verwaltungseinheit ist , welche nach wie vor, in klar erkennbarer Abhängigkeit der ehemaligen Siegermächte des WK II steht. Ich würde gern mehr erfahren .

Mit freundlichen grüßen
F. Lungwitz

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Sehr geehrter Herr Lungwitz,

man kann nicht mehr behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland in erkennbarer Abhängigkeit von den ehemaligen Siegermächten handelt.

Im übrigen bitte ich Sie zu bedenken, dass die "allgemeinen Regeln des Völkerrechts" nicht das gesamte Völkerrecht umfassen. Hinsichtlich der "allgemeinen Regeln" gibt es ein Vorrang vor den Gesetzen. Das Völkerrecht muss immer in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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